Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

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05.05.2010: Die OB-Bezüge des Herrn Sierau und ihre Besonderheiten

Nicht nur der Regierungspräsident hat Fragen zur Besoldung von Ullrich Sierau nach der Übergabe der Amtsgeschäfte, die sich auf die offizielle Stellungnahme der Stadt zu diesen Vorgängen beziehen.

Auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Sachlage trotz Akteneinsichtnahme nicht vollständig aufgeklärt und erfordert Antworten auf Fragen, die wir im Ausschuss für Personal und Organisation vorlegen werden.

Wir haben es damals begrüßt, als Herr Sierau deutlich gemacht hat, dass er nicht gegen die Wahlwiederholung klagen wird. Umso unverständlicher war es für uns, dass er dieses Verhalten nicht in aller Konsequenz weiterverfolgt hat, sondern formell seinen Status als Oberbürgermeister einschließlich der damit verbundenen Besoldung aufrechterhalten hat. Und das über den 18.1. 2010 hinaus, als er die Amtsgeschäfte an Stadtdirektor Pogadl übergeben hatte. Das entspricht nicht der von ihm proklamierten Transparenz. Völlig unverständlich und letztlich auch nicht hinnehmbar ist für uns, dass es offensichtlich keine strukturellen Mechanismen gibt, wie mit einer zugegeben schwierigen Rechtslage umzugehen ist. Es darf nicht sein, dass der Oberbürgermeister selbst und ein kommissarischer Personalamtsleiter in Beratungen über dessen Besoldung eintreten und dazu Entscheidungen treffen, ohne dass der Stadtdirektor bzw. der Verwaltungsvorstand in irgendeiner Weise eingebunden ist. Nicht akzeptabel ist auch, dass in solchen sensiblen Angelegenheiten Pressemitteilungen ohne Rücksprache mit dem Rechtsamt herausgegeben werden, wobei wir uns ohnehin fragen, aus welchen Gründen die Rechtsauffassung des Rechtsamtes ständig hinterfragt wurde, zumal sich Herr Sierau immer auf der sicheren Seite befunden hätte, wenn er den Empfehlungen gefolgt wäre.

Zu hinterfragen ist auch, ob der kommissarische Personalamtsleiter seine Befugnisse nicht überschritten hat. Spätestens nach der Übergabe der Amtsgeschäfte an Stadtrat Pogadl hätte er diesen sofort zwingend in das weitere Verfahren einbeziehen müssen. Der gesamte Ablauf muss unseres Erachtens Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Personal und Organisation sein. Transparenz darf nicht nur ein Schlagwort sein, sondern muss sich auch in transparenten Strukturen und Verfahren niederschlagen. Dazu gehört aktuell auch, dass den Fraktionen die offizielle Stellungnahme der Stadt an den Regierungspräsidenten zur Verfügung gestellt wird.

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