Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

06.04.2012: Rekommunalisierung der DEW 21 - GRÜNE lassen prüfen, ob der Oberbürgermeister mitberaten darf

Die GRÜNEN im Rat werden die Bezirksregierung auffordern zu prüfen, ob für Oberbürgermeister Ullrich Sierau hinsichtlich der Entwicklung bei DEW 21 ein Mitwirkungsverbot besteht. Ein entsprechendes Schreiben der Fraktion ist inzwischen an den Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann unterwegs.

Bei der Diskussion um die zukünftige Entwicklung der DEW 21 geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Ausmaß RWE noch an der DEW beteiligt sein wird. Oberbürgermeister Ullrich Sierau ist Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG - allerdings wurde er nicht von der Stadt entsandt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob für ihn im Hinblick auf die Beratungen und die Beschlussfassung über die Fortschreibung des Konsortialvertrags ein Ausschließungsgrund nach § 31 der Gemeindeordnung besteht.

Laut Gemeindeordnung besteht ein Mitwirkungsverbot, wenn der oder die Betreffende Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er bzw. sie gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an. Genau dies ist hier aber nicht der Fall. Der OB wurde nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Stadt Dortmund in den Aufsichtsrat der RWE berufen. Gleichzeitig ist unstrittig, dass der mögliche Abschluss eines neuen Konsortialvertrags ohne Zweifel der RWE AG einen wirtschaftlichen Nutzen bringen kann. Vor diesem Hintergrund muss die Befangenheit des OB zu diesem frühen Zeitpunkt der Beratungen dringend geklärt werden.

Auf Veranlassung des Stadtdirektors wurde das Rechtsamt der Stadt zu einer Prüfung des Sachverhaltes aufgefordert. Das Rechtsamt ist nach unserer Kenntnis der Auffassung, dass der OB weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zur künftigen Entwicklung der DEW 21 mitwirken darf.

Eine vom OB selbst eingeholte Stellungnahme der Stadtwerke scheint dagegen zur gegenteiligen Einschätzung zu kommen. Auf unseren Hinweis in der letzten Sitzung des Rates kündigte der Oberbürgermeister an, selbst die Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Bisher ist es nach unserer Kenntnis bei einer Ankündigung geblieben. Unsere schriftliche Bitte zur Überlassung der bisher vorliegenden rechtlichen Bewertungen wurde mit dem Hinweis auf Datenschutz und eine noch vorzunehmende Überarbeitung abgelehnt. Gleichzeitig wurde vor wenigen Tagen eine vom Oberbürgermeister unterzeichnete Einladung zur konstituierenden Sitzung einer vom Rat beschlossene Kommission versandt, die sich intensiv mit der künftigen Entwicklung der DEW 21 beschäftigen soll. Offensichtlich will Ulrich Sierau weiterhin an diesem Thema mitwirken.

Angesichts der voraussichtlich schwierigen Verhandlungen, die mit RWE zu führen sind, halten wir es für unabdingbar, dass das Beratungsverfahren im Rat rechtlich unangreifbar ist, um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden. Wir haben deshalb selber eine rechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben. Diese Beurteilung kommt zu dem Schluss, dass der Oberbürgermeister aufgrund §31 GO von der Mitwirkung an den Beratungen auszuschließen ist. Dieses Papier haben wir inzwischen dem Regierungspräsidenten zur Verfügung gestellt. Nun soll die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde Stellung beziehen. Um eine schnelle Klärung der Rechtslage sollte sich im Übrigen auch der Oberbürgermeister bemühen, denn es liegt nicht im Interesse der Stadt, dass Beschlüsse des Rates, die mit seiner Beteiligung zustande gekommen sind, eventuell beanstandet werden.

Weitere Infos finden Sie unter:

- Stellungnahme RA Achelpöhler vom 04.04.2012

- Schreiben an die Bezirksregierung vom 05.04.2012

- WR-Interview mit Sierau zur Einbindung von RWE

- Spiegel 42/1992: VEW-Filz der Dormunder SPD



                                                                                                                        
Westfälische Rundschau vom 07.04.2012, Frank Bußmann

Grüne schalten Arnsberg ein
Zukunft der DEW - Darf der OB mitwirken?

Die Grünen werden die Bezirksregierung auffordern zu prüfen, ob für Oberbürgermeister Ullrich Sierau bei der Debatte um die Entwicklung bei DEW21 ein Mitwirkungsverbot besteht. Ein entsprechendes Schreiben der Fraktion ist inzwischen an den Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann unterwegs.

„Bei der Diskussion um die zukünftige Entwicklung der DEW21 geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Ausmaß RWE noch an der DEW beteiligt sein wird. Oberbürgermeister Sierau ist Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG. Allerdings wurde er nicht von der Stadt entsandt. Es stellt sich die Frage, ob für ihn im Hinblick auf die Beratungen und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Konsortialvertrags ein Ausschließungsgrund nach § 31 der Gemeindeordnung besteht." So umreißt Fraktionssprecher Mario Krüger die Problematik aus Sicht der Grünen im Rat.

Laut Gemeindeordnung besteht ein Mitwirkungsverbot, wenn der oder die Betreffende Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder ein einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Es sei denn, er gehört den Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an. „Genau dies sei hier aber nicht der Fall", so die Grünen. Der Oberbürgermeister wurde nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Stadt Dortmund in den Aufsichtsrat der RWE berufen. „Gleichzeitig ist unstrittig, dass der mögliche Abschluss eines neuen Konsortialvertrags ohne Zweifel der RWE AG einen wirtschaftlichen Nutzen bringen kann", so Krüger weiter.

OB will es prüfen lassen.

Das Rechtsamt ist nach Kenntnis der Grünen der Auffassung, dass der OB weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zur zukünftigen Entwicklung der DEW21 mitwirken darf. Eine vom OB selbst eingeholte Stellungnahme der Stadtwerke kommt dagegen zu einer gegenteiligen Einschätzung. Oberbürgermeister Ullrich Sierau hatte in der letzten Ratssitzung angekündigt, selbst die Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen.

 

                                                                                                                              
Westfälische Rundschau vom 31.03.2012, Gregor Beushausen

Kanzlei soll Rollen der Mandatsprüfer prüfen
Rechtsamt bescheinigt OB Befangenheit in DEW-Frage

Noch stehen die politischen Beratungen über den weiteren Weg der der Stadtwerke-Tochter DEW ganz am Anfang - und schon gibt's den ersten Zoff.

Das städtische Rechtsamt ist in einem verwaltungsinternen Gutachten zur Auffassung gelangt, dass OB Sierau „befangen" in der Frage sei, ob und mit welchen Anteilen der RWE-Konzern nach 2014 Partner von DEW bleiben soll. Sierau falle unters Mitwirkungsverbot nach § 31 der NRW-Gemeindeordnung und dürfe nicht mitbestimmen, wenn es bei der Entscheidung 2013 oder Anfang 2014 im Rat zum Schwur kommt: Sierau, so das unter maßgeblichen Einfluss von Rechtsamts-Leiter Rolf Witte entstandene Gutachten, müsse auch bei vorangehenden Entscheidungen die Hände unten lassen und dürfe schon jetzt, im Vorfeld, keinen Einfluss nehmen.

Dass Dortmunds OB im Aufsichtsrat der RWE sitzt, reicht als Begründung allein nicht aus. Entscheidend sei, dass Sierau nicht vom Rat der Stadt entsandt sei, um innerhalb des RWE-Konzerns die Interessen Dortmunds zu vertreten.

Vielmehr sei es die RWE-Hauptversammlung gewesen, die Sierau in das Gremium gewählt habe, weshalb er dieser Rolle RWE verpflichtet sei - für Rechtsamtsleiter Witte ein klarer Fall von Interessenkonflikt, dem sich der OB nur durch Zurückhaltung bei der Meinungsfindung des Rates entziehen könne. Und das erst nicht, wenn in ein, zwei Jahren die Würfel fallen. Sondern schon jetzt, bei Beratungen über die Gutachter-Szenarien. Prompt haben die Stadtwerke als Mehrheits-Eigentümer von DEW ein Papier entwickelt, das eine andere Position einnimmt - Und nun?

Kämmerer und Beteiligungsdezernent Jörg Stüdemann möchte jetzt eine versierte Dortmunder Kanzlei mit dem Fall betrauen. Und dabei soll es nicht um die Rolle des OBs gehen. „Wir gucken uns alle Unternehmen an, die von der DEW-Frage betroffen sein können und analysieren, welcher Ratsvertreter in welcher Funktion wo arbeitet und in welchen Aufsichtsräten sitzt", kündigt Stüdemann an. Angefangen vom OB über SPD-Fraktionschef Ernst Prüsse (Aufsichtsrat RWE-Deutschland AG) bis hin zu CDU-Fraktionsboss Ulrich Monegel (Personalprokurist bei Gelsenwasser und Aufsichtsratsrat RWE-Effizienz). Das letzte Wort hat Arnsberg.