Der Widerstand aus den Reihen der CDU zur Beschränkung der Ausweitung
des Flughafens war zu erwarten. Es ist schon bemerkenswert, dass
„politische Motive" unterstellt werden, wenn der Bereichsleiter Planung
Martin Tönnes des Regionalverbandes Ruhr geltendes Recht zum Tragen
bringt. Vielleicht sollten sich die CDU-Vertreter den Regionalplan
ansehen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Klar ist, dass die
Ausweitung der Betriebszeiten im Widerspruch zu den Festsetzungen der
Regional- und Landesentwicklungsplanung (LEP IV) steht. Insoweit müsste
der Regionalplan angepasst und vorher der LEP IV geändert werden. Das
ist wiederum nur über eine Entscheidung des Landtages möglich. Diesen
Weg scheuen die Geschäftsführung des Flughafens sowie ihre Fürsprecher
aus den Reihen von SPD und CDU offensichtlich wie der Teufel das
Weihwasser.
Die Geschäftsführung des Dortmunder Flughafens
sollte sich lieber bedeckt halten. Spätestens seit einem von ihr selbst
im Jahr 2008 in Auftrag gegebenen Gutachten dürfte den Flughafenmanagern
bekannt sein, dass die Ausbaupläne nicht mit den Zielen der
Regionalplanung übereinstimmen. Ein Verfahren zur Änderung des
Regionalplanes wurde dennoch nicht eingeleitet. Hier handelt es sich
nicht um formale Geplänkel, sondern um die Regelung von Sachverhalten,
die nicht nur die Geschäftspolitik des Flughafen tangieren, sondern die
Region und das Land gleichermaßen. Zum einen geht es um die Einhaltung
von Lärmschutzkorridoren, zum anderen auch um eine landesseitige
Bewertung der Kapazitäten von Flughäfen in NRW und eine
regionalwirtschaftlich angemessene Gewichtung des Status der Flughäfen.
Für Dortmund ist klipp und klar geregelt, dass der „leistungsfähig
ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund [....] in seinem
derzeitigen Bestand (Start- und Landebahnen, Lärmschutzkurven) gesichert
werden" soll. Diese Ziele hat der RVR zu beachten, auch wenn Herr
Pisulla/CDU als stellvertretender Planungsausschussvorsitzender im RVR
sich eine „politisch" abgestimmte Stellungnahme gewünscht hätte.
Der
Flughafen ist keine rein kommunale Angelegenheit. Bekanntlich haben
nicht nur die Genehmigungsbehörden und das Land sondern auch das
Europäische Gericht ein Wörtchen mitzureden. Das sollten die
kommunalpolitischen Akteure der CDU und SPD endlich zur Kenntnis nehmen.
Dienstag, 19. Juli 2011, RVR-Stellungnahme zum Flughafen Dortmund:
Verlängerung der Betriebszeiten widerspricht dem geltenden Regionalplan
Dortmund/Essen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist als Träger der Regionalplanung zu
dem Genehmigungsverfahren und dem Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf
Verlängerung der Betriebszeiten seitens der Bezirksregierung Münster zu
einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die gesetzliche Zuständigkeit
für die Regionalplanung hat der RVR von der Bezirksregierung Arnsberg
übernommen. Die Anwendung des geltenden Regionalplans für den
Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereich Dortmund - Teilabschnitt
westlicher Teil - und die Zuständigkeit für die Städte Dortmund und Hamm
sowie im Kreis Unna liegt seit Oktober 2009 beim Regionalverband Ruhr.
In
der zeichnerischen Darstellung des geltenden Regionalplans ist der
Flughafen Dortmund mit den Grenzen seiner Lärmschutzgebiete gemäß dem
Landesentwicklungsplan zum Schutz vor Fluglärm (LEP IV) dargestellt. Im
Kapitel „Luftverkehr" ist hierzu textlich folgendes Ziel der
Regionalplanung festgelegt: „Der leistungsfähig ausgebaute regionale
Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start-
und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden."
Das von der
Flughafen Dortmund GmbH beauftragte und zu dem Genehmigungsantrag
vorgelegte Gutachten zu der Fluglärmuntersuchung kommt zu dem Ergebnis,
dass mit der Verlängerung der Betriebszeiten in die Nachtstunden eine
wesentliche Ausweitung der im Regionalplan zeichnerisch dargestellten
Lärmschutzkurven verbunden ist. In dem Antrag wird dies gegenüber der
Genehmigungsbehörde ausdrücklich dargestellt. Nach dem vorliegenden
Fluglärmgutachten sollen die zukünftigen Lärmschutzgebiete weit in die
Siedlungsbereiche der Stadt Unna hineinreichen. Die geltenden Ziele des
Regionalplans finden aber weder in dem Gutachten zur
Fluglärmuntersuchung, noch in dem Antrag der Flughafen Dortmund GmbH
eine entsprechende Berücksichtigung.
Für den RVR als
Regionalplanungsbehörde sind Ziele der Regionalplanung zu beachten und
unterliegen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen keiner Abwägung. Das
im geltenden Regionalplan formulierte Ziel, den Flughafen Dortmund in
seinem derzeitigen Bestand zu sichern, wird mit der Verlängerung seiner
Betriebszeiten und der daraus resultieren Veränderung bei den
Lärmschutzgebieten überschritten. In seiner heutigen Stellungnahme kommt
der Regionalverband Ruhr zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung
des regionalplanerischen Ziels gegen die beantragte Verlängerung der
Betriebszeiten erhebliche Bedenken bestehen.
Der Regionalverband Ruhr
hat bereits die Geschäftsleitung der Flughafen Dortmund GmbH und die
Stadt über das Ergebnis der Überprüfung und die Stellungnahme an die
Genehmigungsbehörde informiert.
Hinweis: Ergänzende Informationen zum Regionalplan „Oberbereich Dortmund - Westlicher Abschnitt"
Dieser
Regionalplan-Teilabschnitt wurde am 28. Juli 2003 vom Regionalrat
Arnsberg aufgestellt. Nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde
am 17.06.2004 und Bekanntmachung am 09.08.2004 im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes NRW erlangte der Plan Gültigkeit. Mit dem
21.10.2009 ging die Zuständigkeit für die Regionalplanung der
kreisfreien Städte Dortmund und Hamm und für den Kreis Unna an den
Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen.
Aus www.derwesten.de vom 20.07.2011
Flughafen: CDU Dortmund greift RVR-Dezernenten wegen Nein zu Flugzeitverlängerung scharf an
Dortmund. Der Einwand des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) gegen
längere Flugzeiten provoziert in Dortmund Widerspruch und heftige
Reaktionen. CDU-Ratsvertreter Thomas Pisula, stellvertretender
Vorsitzender im RVR-Planungsausschuss, unterstellt „politische Motive"
gegen die Betriebszeitenerweiterung.
Kopfschütteln beim
FlughafenDortmund zur Stellungnahme des RVR, die Verlängerung der
Betriebszeiten widersprächen den Zielen der Regionalplanes. Im
betreffenden Auszug heißt es wörtlich: „Der leistungsfähig ausgebaute
regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem Bestand gesichert
werden." Genau da setzt der RVR an. Eine Ausweitung der Betriebszeiten
habe zur Folge, dass die Lärmschutzzonen vor allem auf Unnaer Gebiet
deutlich erweitert würden. Das gehe deutlich über eine Bestandssicherung
hinaus. Mithin müsse erst der Landesentwicklungsplan geändert werden.
Falsch, kontert man am Airport. „Bei unserem Anliegen geht es doch
darum, die Leistungsfähigkeit des Flughafens zu erhalten und damit
seinen Bestand zu sichern", sagt Sprecher Marc Schulte. Das sei aber nur
möglich, wenn der Flughafen (wie andere Flughäfen auch)
wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen habe. „Dazu zählen insbesondere die
beantragten 60 Minuten längere Flugzeit - plus Verspätungsregelungen.
Darüber
hinaus, so Schulte, habe man beim RVR den genannten Passus isoliert
betrachtet und es unterlassen, in der Stellungnahme auf die Bedeutung
des Flughafens für die Region einzugehen.
„Der Widerspruch aus
der Verwaltung des RVR ist ganz klar politisch motiviert", winkt Thomas
Pisula ab, Mitglied der CDU-Fraktion und Vize im RVR-Planungsausschuss.
Wie berichtet, hat der RVR in Martin Tönnes einen neuen
Planungsdezernenten, der zuvor für die Dortmunder Grünen im Rat gesessen
hatte. "Schon da hat er sich vehement gegen jede Veränderung am
Flughafen gewehrt", weiß Pisula. „Tönnes macht sich in seiner Funktion
zum Handlanger der Grünen." Er hätte erwartet, dass der RVR Münster als
Genehmigungsbehörde eine politisch abgestimmte Stellungnahme zuleiten
würde. So aber bestünden erheblicher Zweifel, dass sich der Einwand sich
ausschließlich an Fakten orientiere.
IHK will Betriebszeitenverlängerung
Ein
klares „Ja" zur Betriebszeitenverlängerung kommt erwartungsgemäß von
der Industrie- und Handelskammer (IHK). Deren Präsident Udo Dolezych
unterstreicht die Bedeutung des Flughafens für die mittelständische
Wirtschaft in der Region. Längere Flugzeiten würden sich positiv
auswirken und könnten die fehlenden Anbindungen an Drehkreuze
herstellen. „Dass sie fehlen, ist im wesentlichen auf unzureichende
Betriebszeiten zurückzuführen", sagt Dolezych. Eine Untersuchung mit der
Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, Tochter des RVR, habe ergeben,
dass das Ruhrgebiet bei Flugverbindungen im internationalen Vergleich
Schlusslicht sei. „Wer den Flughafen nicht will, gefährdet
Arbeitsplätze." Die Prognose für 2025 sehe ein Wachstum auf 7000
Arbeitsplätze vor.
WAZ-Dortmund vom 19.07.2011, Michael Kohlstadt
Nachtflüge : Herber Rückschlag für den Flughafen Dortmund
Der Flughafen will länger fliegen lassen. Der RVR ist dagegen.
Dortmund.
Herber Rückschlag für die Ausbaupläne des Flughafens: Überraschend
erteilte der Regionalverband Ruhr (RVR) gestern dem Antrag des Airports
auf Betriebszeitenverlängerung eine Absage. Eingeweihte halten das für
eine Vorentscheidung im Genehmigungsverfahren.
In seiner
Stellungnahme teilte der RVR mit, dass die Verlängerung der
Betriebszeiten dem geltenden Regionalplan widerspricht. Das in der
Regionalplanung formulierte Ziel, den Flughafen in seinem derzeitigen
Bestand zu sichern, werde „mit der Verlängerung der Betriebszeiten und
den daraus resultierenden Veränderungen bei den Lärmschutzgebieten
überschritten", heißt es in dem Papier. Gegen die beantragte
Betriebszeitenverlängerung bestünden „erhebliche Bedenken".
Flughafenleitung und Stadt Dortmund sind vom RVR über das Ergebnis
bereits in Kenntnis gesetzt worden, der Brief an die Bezirksregierung
Münster als Genehmigungsbehörde ist unterwegs.
Das Urteil des
Regionalverbandes ist für die Entscheidung über die Betriebszeiten in
Wickede von großer Bedeutung. Der RVR ist seit 2009 Träger der
Regionalplanung und muss als solcher von der Genehmigungsbehörde in
Münster gehört werden.
Seitens der Bezirksregierung besteht eine
so genannte Beachtungspflicht. Insider gehen davon aus, dass Münster den
Spruch der Planungsbehörde nur schwerlich ignorieren kann. Sein Urteil
hat sich der RVR ausgerechnet auf Grundlage derjenigen Gutachten
gebildet, die der Flughafen selbst für die Genehmigung ins Feld geführt
hatte.
Fluglärm in Dortmund und Unna
Dabei geht es
im wesentlichen um Beeinträchtigungen nicht in Dortmund, sondern in
Unna. Denn durch die Erweiterung der Flugzeiten in die Nacht hinein
dehne sich der Lärmschutz-Korridor um 3,6 Kilometer auf das Stadtgebiet
der Nachbarstadt aus, sagte ein RVR-Sprecher der WAZ. Dies ziehe aber
einen erheblichen Eingriff in die kommunale Planungshoheit Unnas nach
sich und sei mit der bestehenden Regionalplanung nicht vereinbar.
Gestoppt werden könne diese Entwicklung nur durch eine Änderung des
Landesentwicklungsplans. Dies jedoch müsste die Landesregierung mit
Landtagsmehrheit beschließen.
Wie berichtet, liegen in Münster
bereits rund 14 500 Einsprüche von Bürgern gegen die
Flugzeitenverlängerung vor. Gestern endete die Einspruchsfrist. Nun ist
die Bezirksregierung am Zug.
WAZ-Dortmund vom 18.07.2011, Michael Kohlstadt
Flughafen : 14 000 Bürger sagen Nein zu Spätflügen
Dortmund. Auf den Dortmunder Flughafen, vor allem aber auf die
Bezirksregierung in Münster rollt eine Menge Arbeit zu. Gestern
präsentierte die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm (SGF) eine Liste mit
12 500 Einwendungen gegen die vom Airport beantragte
Betriebszeitenverlängerung.
Bei der Genehmigungsbehörde in
Münster lagen - Stand gestern Nachmittag - weitere 1739 Einsprüche vor.
Insgesamt muss sich die für das Verfahren zuständige Aufsichtsbehörde
also mit Protestnoten von über 14 000 Bürgern vornehmlich aus Dortmund
und Unna auseinandersetzen. „Das sind erstaunlich viele", sagte
Behördensprecherin Sigrun Rittrich gestern im Gespräch mit der WAZ,
zumal es sich nicht einmal um ein Planfeststellungsverfahren, sondern
„nur" um Betriebszeiten handele. Selbst gegen die Startbahn-Verlängerung
am Flughafen Paderborn votierten vor ein paar Jahren schriftlich
lediglich 2300 Gegner, so Rittrich.
Lärmschutz
Ganz
gleich, ob die Dortmunder Fluglärmgegner nur besonders gut organisiert
sind oder der Widerstand gegen spätere Starts und Landungen in Wickede
besonders weite Kreise zieht - den Gang der Dinge wird die Vielzahl der
Einwendungen sicher nicht beschleunigen. Am heutigen Dienstag endet die
Einspruchsfrist für Bürgereingaben. Behörden und Institutionen haben
noch bis zum 22. Juli Zeit, Stellung zu beziehen.
Im Anschluss
muss das Luftfahrtdezernat der Münsteraner Kommunalaufsicht alle
Einwendungen zunächst einmal sichten und dann nach Begründungen sortiert
katalogisieren. Dazu hat das Amt zwei bis drei Mitarbeiter abgestellt.
Allein das Lesen der Begründungen dürfte seine Zeit dauern, auch wenn
viele Einsprüche auf vorgefertigten Formularen der Schutzgemeinschaft
verfasst sind.
Anschließend werden die nach „Typen"
zusammengefassten Beschwerden dem Flughafen zur Stellungnahme
weitergeleitet. Der hat weitere ein bis zwei Monate Zeit zu reagieren,
eventuell auch mehr. Erst dann setzt die eigentliche Prüfung der
Genehmigung ein. Eventuell seien zusätzliche Gutachten nötig, so Sigrun
Rittrich. Auf jeden Fall werde die Entscheidung mit dem zuständigen
NRW-Verkehrsministerium abgestimmt. Klarheit könne es keinesfalls vor
2012 geben.
Dortmunds Fluglärm-Gegner richten sich sogar auf eine
noch längere Bearbeitungszeit ein. „Wir rechnen mit Ende 2012", sagte
die SGF-Vorsitzende Ursula Wirtz gestern. Wirtz rechnet zumindest mit
einem Teilerfolg des Widerspruchs. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass
Münster das Fliegen über 23 Uhr hinaus erlaubt. Dafür fehlt jede
Notwendigkeit."
Die aus Sicht der SGF gravierendsten Mängel des
Flughafen-Antrags beziehen sich auf den Lärmschutz. Das Fluglärmgesetz
von 2007 biete den betroffenen Anwohnern keinen Schutz, sondern schütze
den Flughafen vor Ansprüchen. Der Kreis derjenigen, die von
Lärmschutzmaßnahmen profitieren könnten, sei in Unna sehr klein und in
Dortmund nicht vorhanden.
Ruhrnachrichten, Dortmund vom 19.07.2011, Oliver Vollmerich
Flughafen Dortmund: RVR sieht Betriebszeit-Verlängerung kritisch
DORTMUND:
Der Flughafen Dortmund bekommt Gegenwind von ungewohnter Seite: Der
Regionalverband Ruhr (RVR) sieht die beantragte Verlängerung der
Betriebszeiten im Widerspruch zum geltenden Regionalplan.
Hintergrund
ist die Rolle des RVR als Träger der Regionalplanung. Diese Aufgabe hat
der Verband im Oktober 2009 von den Bezirksregierungen übernommen. In
dieser Funktion hat der RVR nun im Rahmen des laufenden
Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die nun in die
Prüfung der Flughafen-Pläne durch die Bezirksregierung Münster
einfließen soll. Unterzeichnet ist sie vom neuen Planungschef des RVR,
dem früheren Grünen-Ratsherrn Martin Tönnes.
Regionalplan-Ziele nicht berücksichtigt
In der kritischen Stellungnahme stützt man sich auf die Festlegung im geltenden Regionalplan, wonach der "leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden soll."
Mit der beantragten Verlängerung der Betriebszeiten werden sich aber auch nach dem vom Flughafen selbst vorgelegten Gutachten die Lärmschutzbereich wesentlich ausweiten, stellt der RVR fest. Die geltenden Ziele des Regionalplans seien weder in dem Gutachten zur Fluglärmuntersuchung, noch in dem Antrag der Flughafen Dortmund GmbH berücksichtigt worden.
Stellungnahme für Bezirksregierung
Das Fazit des RVR: "Das im geltenden Regionalplan formulierte Ziel, den Flughafen Dortmund in seinem derzeitigen Bestand zu sichern, wird mit der Verlängerung seiner Betriebszeiten und der daraus resultieren Veränderung bei den Lärmschutzgebieten überschritten." Deshalb bestünden für den RVR gegen die beantragte Verlängerung der Betriebszeiten erhebliche Bedenken.
An diesem Dienstag ende die Frist für Stellungnahmen zur geplanten
Betriebszeiten-Verlängerung bei der Bezirksregierung Münster. Von
Bürgern sind dazu bereits mehr als 14.000 Einwendungen eingegangen.
Öffentliche Träger wie der RVR haben noch bis Freitag Zeit, ihre
Bewertung der Pläne abzugeben.
Flughafenpolitik in Dortmund - eine kleine Chronik
entnommen aus http://www.sgf-do-un.de/
Ab den 60-er Jahren Schwerpunktlandeplatz für den Geschäftsreiseverkehr
1972 Beantragung einer neuen Start- und Landebahn
1983 Einweihung der 850 m-Bahn + Stoppbahnen (950 m für Starts)
1986 Genehmigungsverfahren für eine 1.050 m-Bahn + 2 x 200 m Stoppbahnen
1987 heftige Proteste aus dem Stadtbezirk Aplerbeck wg. Fluglärm
1988
Ratsbeschluss auf Initiative der SGF: Beibehaltung des Status als
Verkehrslandeplatz - kein weiterer Ausbau. SPD-Allmacht: OB Samtlebe und
Frakt.-Chef Zeidler versichern öffentlich, mit ihrer Stimme werde es
keinen weiteren Ausbau geben.
1989 / 1990 Kommunal- / Landtagswahl
1990
Vorstoß von Hoesch-Chef Rohwedder auf Bahnverlängerung SPD-Fraktion
(absolute Mehrheit) mit Samtlebe und Zeidler „vergessen" ihre Zusagen u.
schließen sich an, die IHK folgt
1993 Ratsbeschluss zur
Durchführung eines Planfeststellungs-Verfahrens (= „ kein
Ausbaubeschluss", tönt´s aus dem Rathaus). Kalkulierte Gesamtkosten: 211
Millionen DM (105 Mio. €)
1994 gehen die Zahlen im Geschäftsreiseverkehr bereits zurück
1996 Plangenehmigungsverfahren (3.650 Einwendungen) zur Einbeziehung der 2 x 200 m Stoppbahnen = 1.450 m - Bahn
1997
März Erteilung der Plangenehmigung, Umbau der Bahn Flughafen-Chef
Nunkesser legt Pläne für den Bau des neuen Terminals vor (110 Mill. DM =
55 Mill. €)
1997 Juni Aufsichtsrat Flughafen genehmigt 177 Mill. DM (88 Mill. €) Rat fällt Beschlüsse für Bahnausbau und Terminalneubau
1997
Öffentliche Auslegung der Unterlagen im Planfeststellungs-Verfahren auf
Bahnverlängerung auf 2.000 m, Höchstabfluggewicht 75 t (unterhalb der
im Touristikverkehr üblichen Flugzeugmuster), Versicherung der
Betriebszeit von 6.00 - 22.00 Uhr
2000, Januar
Planfeststellungsbeschluss nach knapp 30.000 Einwendungen Oktober
Eröffnung des Terminals: Kosten 190 Mill. DM (95 Mio. €) Inbetriebnahme
der Bahn, Kosten: 75 Mill. DM (37,5 Mill. €)
2001, April
Antrag des Fh-Chefs Nunkesser auf Karenzregelung bis 24.00 Uhr für
höchstens 6 nächtliche und jährlich 500 Landungen ohne vorherigen
Ratsbeschluss. Aufsichtsratvors. Ernst Prüsse applaudiert - Öffentliche
Proteste - Politik in Aufruhr: Nunkesser zieht den Antrag zurück
2001, Dezember
SPD- und CDU-Fraktion im Rat -und ignoriert den Parteitagsbeschluss bis
22.30 Uhr- beschließen Verspätungsregelung bis 23 Uhr und Aufhebung der
Tonnagegrenze. Die Flughafen GmbH reicht den Antrag in Münster ein
2003, Januar Die Änderung der Betriebsgenehmigung mit Ausweisung weiterer Lärmschutzzonen in UN-Massen wird erteilt
2004
SGF startet im Kommunalwahlkampf Fragebogenaktion an die
OB-Kandidaten/Kandidatin und Fraktionsspitzen. Ergebnis: Keine
Veränderungen am Flughafen bis 2009. Durch Vereinbarung zwischen SPD + B
90/Die Grünen hat diese Aussage während der gesamten Legislaturperiode
Bestand
2006, August Flughafen-Chef Kossack eröffnet mit
neuen Gutachten die Ausbau-Debatte : 2.800 m-Bahn, Nachtflug bis
Mitternacht + Starts ab 5.00 Uhr. Heftige Bürgerproteste verhindern ein
Einknicken der Politik Der Flughafen ist seit 8 Jahren defizitär. Die
hohen Kosten schrecken Bürger wie Politiker auf.
2006, November
Ein SGF-Mitglied reicht eine Beschwerde wg. Quersubventionierung durch
die DSW21 sowie NERES, dem Billigtarif-Förderprogramm für
Fluggesellschaften, bei der EU ein.
2007 / 2008 Da die EU
das Verfahren eröffnet hat, ist die Flughafen GmbH in der Defensive.
Neue Fluggesellschaften sind nicht zu akquirieren.
2009
Die SGF greift massiv in den Wahlkampf ein. SPD und CDU werden
geschwächt. Gewinner sind B 90/Die Grünen, allerdings platzt die
Zusammenarbeit mit der SPD. Diese möchte fortan mit wechselnden
Mehrheiten regieren und umwirbt für eine mehrheitliche
Flughafenentscheidung die CDU. Gemeinsam mit der FDP ist eine Mehrheit
für eine Betriebszeitenausweitung aus heutiger Sicht vorhanden. Die
Phalanx der Verweigerer stellen neben den GRÜNEN die LINKEN sowie die
BÜRGERLISTE.
2010 SPD, CDU und FDP beschließen eine Ausweitung der Betriebszeiten auf 23:30 Uhr. Die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.300 m wird vorerst zurückgestellt.
2011 Juli Mehr als 14.000 BürgerInnen stellen sich gegen die Ausweitung der Betriebszeiten quer und legen Einsprüche ein. Der Regionalverband Ruhr stellt fest, dass die geplante Betriebszeitenverlängerung im Widerspruch zum Regional- und Landentwicklungsplan steht