Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

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03.12.2015: Niederlage für den Dortmunder Flughafen


Bild von Mario Krüger, der mit Gegnern des Flughafen Dortmund spricht

Eine deutliche Niederlage mussten der Dortmunder Flughafen und die Bezirksregierung Münster vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einstecken. Die seit Mai 2014 genehmigte Betriebszeitenverlängerung bringt laut Gericht keine Vorteile für die Abwicklung des Luftverkehrs. Auch wurden die Lärmbelästigung für die betroffenen Anwohner*innen nicht genügend berücksichtigt. Damit ist die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen Dortmund, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, rechtswidrig und muss zunächst eingestellt werden.

Das Oberverwaltungsgerichts hat mit insgesamt vier Urteilen den Flughafengegenern Recht gegeben. Die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen Dort­mund vom 23. Mai 2014, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, wurde für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das ist ein großer Erfolg für die Dortmunder und Unnaer Bürgerinnen und Bürger und die Stadt Unna, die gegen die Genehmigung geklagt haben.

Mit der 2014 erteilten Genehmigung wurde die allgemeine Betriebszeit des Flughafens auf 6.00 bis 22.30 Uhr festgelegt. Für planmäßige Landungen galt eine Betriebszeit bis 23.00 Uhr. - und zusätzlich wurden planmäßige Starts im Fall einer Verspätung bis 23.00 Uhr als zulässig erklärt - verspätete Landungen sogar bis 23.30 Uhr. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hatte diese Entscheidung erhebliche zusätzliche Lärmbelästigungen zur Folge.

Das für die Flughafen-Befürworter vernichtende Urteil des OVG Münster zum Einstieg des Dortmunder Flughafens in den Nachtflugverkehr zeugt, dass weder von den Ratsfraktionen von SPD und CDU, noch dem Dortmunder Flughafen selbst oder der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) die Lärmschutzinteressen der Anwohnerschaft sachgerecht gewürdigt worden sind. Bis zum heutigen Tage konnte die DSW 21 und der Dortmunder Flughafen nicht darlegen, weshalb eine Ausweitung der Betriebszeiten und damit ein Einstieg in den Nachtflugverkehr zwingend erforderlich ist.

Mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg war die allgemeine Betriebszeit des Flughafens auf 6.00 bis 22.30 Uhr festgelegt worden, für planmäßige Landungen galt eine Betriebszeit bis 23.00 Uhr. Zusätzlich waren verspätete Landungen bis 23.30 Uhr zulässig. Gegen die Genehmigung hatten mehrere in Unna und Dortmund wohnende Anwohner sowie die Stadt Unna geklagt.

Das Gericht bezweifelte, dass wirtschaftlichen Vorteile durch ausgeweitete Betriebszeiten entstehen würden. Die Erweiterungspläne des Flughafens sind also längst nicht so bedeutsam, wie das in der Vergangenheit dargestellt wurde. Das Urteil stärkt  die Argumentation von Bündnis90/DIE GRÜNEN.

Nun kann man die Vorlage eines von der EU-Kommission genehmigungsfähiges Business-Plans erwarten dürfen, der eine weitere beihilfekonforme Subventionierung rechtfertigt. 

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