Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

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25.11.2010: Bestandsaufnahme zeigt eine große Pflanzenvielfalt im Groppenbruch

Floristische Bestandsaufnahme des Geländes Groppenbruch durch Dietrich Büscher, Oktober 2010


Kurzfassung der Untersuchung und Darstellung über die höheren Pflanzenarten und die Biotope im Bereich Dortmund-Groppenbruch und angrenzender Gebiete, insbe-sondere in den vier Naturschutzgebieten "Mengeder Heide", "Im Siesack", "Groppenbruch" und "Herrentheyer Wald" - aus Anlass der Planung eines Interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze nach Lünen-Brambauer hin

Über eine 28-seitige Darstellung wurde eine Bestandsaufnahme der höheren Pflanzenarten und ihre Biotope, also über die Gehölze und die anderen höheren Pflanzenarten einschließlich der Grasartigen und Farnartigen der vier o.g. Naturschutzgebiete und angrenzender Bereiche, die durch den geplanten Eingriff beeinträchtigt würden, erarbeitet. Der dafür erfasste Naturraum betrifft einen Bereich von ca. 2 - 3 km im Umkreis des Plangebietes. Innerhalb dieses Bereichs liegen die vier o.g. NSG und weitere Biotope.

Anlass hierfür ist die Planung eines sog. Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes im Bereich des ehem. Steinkohlenbergwerks Min. Achenbach zwischen Brambauer und Groppenbruch. Grundlage dieser Arbeit sind rund 30 Datenträger, nämlich Kartierlisten botanischer Geländearbeit und Exkursionsprotokollend etlicher weiterer floristischer Kartiererungen aus der Zeit von 1979 bis 2010, die beim Erfassen der Pflanzenwelt erarbeitet worden sind. Der Schwerpunkt der Untersuchungen liegt im Jahr 2010.

Ergebnisse:

670 festgestellte Pflanzenarten im Raum Groppenbruch

(1) Die Auflistung erbrachte insgesamt 670 Pflanzenarten; das ist eine sehr hohe Artenzahl. Bei der Kartierung für den NRW-Pflanzenverbreitungsatlas von 2003 konnte man für einen sog. Viertelquadranten, also die Kartierungsgrundlage (Grundlage war jeweils 1/16 der entsprechenden Topographischen Karte im Maßstab 1 : 25.000, für den Raum Groppenbruch des Blatts Dortmund - 4410) mit dem Ausmaß von ca. 2,1 × 2,1 km, ca. 450 Arten im Durchschnitt zugrunde legen. Daran gemessen hat die Untersuchung eine erhebliche überdurchschnittliche Diversität an Pflanzenarten zu Tage gefördert. Ferner wurde herausgearbeitet, welche Arten in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzenarten NRW (3. Fassung: 1999; die 4. Fassung wird voraussichtlich 2011 vom LANUV NRW herausgegeben) mit welchem Gefährdungsgrad enthalten sind.

Die Roten Listen haben ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes NRW über den Artenschutz. Dem liegt die Rechtsauffassung zugrunde, dass ein wirksamer Arten- und zugleich auch Biotopschutz nur möglich ist, wenn eine Datenerhebung der Arten eines Gebietes vorliegt und somit Kriterien für die Einstufung der Arten in der Roten Liste geschaffen wurden. Die bundesweit geltenden Gefährdungseinstufungen lauten: ausgestorben oder verschollen (0), vom Aussterben bedroht (1), stark gefährdet (2), gefährdet (3) und ungefährdet (-). Naturschutzmaßnahmen können nur eingeleitet werden, wenn eine Datengrundlage für das zur Unterschutzstellung vorgesehene Gebiet vorhanden ist.

Rote Listen dienen somit der Information der Öffentlichkeit; sie sind darüber hinaus Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen; schließlich zeigen sie den ökologischen und damit auch den politischen Stellenwert des Naturschutzes auf.

57 der 670 festgestellten Pflanzenarten sind Rote Listen Arten

Von den erfassten 670 Arten sind 57 in der Roten Liste NRW der gefährdeten und geschützten höheren Pflanzenarten aufgeführt. Davon sind 19 landesweit gefährdet oder stark gefährdet, darüber hinaus weitere 15 in der Westfälischen Bucht (= Münsterland - der untersuchte Raum ist landschaftsbezogen ein Teil des Münsterlandes, eine der sog. Großlandschaften in NRW, für welche eigene Rote Listen erarbeitet sind) und schließlich wieder darüber hinaus weitere 23 nur im Ruhrgebiet gefährdet oder stark gefährdet; für das Ruhrgebiet gibt es mit Rücksicht auf die dortigen spezifischen Verhältnisse seit der 3. Auflage eine eigenständige Rote Liste.

Zusätzlich sind 19 Arten in der NRW-weiten Vorwarnliste der Roten Liste enthalten; das bedeutet Folgendes: Arten, die auf der Vorwarnliste stehen, sind trotz eines nachweisbaren deutlichen Rückganges insgesamt noch auf das gesamte Bundesland NRW gesehen ungefährdet; es handelt sich dabei allerdings um Arten gefährdeter Biotope wie Kalk- und Sandmagerrasen, Heiden, Moore, von Feuchtgrünland, der Fließgewässer, stehender Gewässer etc. Die Arten der Vorwarnliste können jedoch bei negativer Entwicklung in absehbarer Zeit gefährdet sein; ihre Bestandsentwicklung muss deshalb regional und landesweit beobachtet werden.
Hinzu kommen weitere 53 Arten, die zwar nicht auf der Roten Liste oder der Vorwarnliste stehen, die aber im Raum Dortmund-Nordwest / Ickern / Leveringhausen / Brambauer, also hier regional selten sind.

Jede fünfte der erfassten Pflanzenarten ist gefährdet oder selten

Somit sind insgesamt 129 von den 670 erfassten Arten gefährdet oder selten, also absolut schützenswert. Es darf allerdings nicht nur beim Artenschutz bleiben; es muss auch der Schutz der Lebensstätten der gefährdeten Pflanzen und Tiere stringent erfolgen, weil nur der Biotopschutz auch den Schutz der Arten garantiert.
Von diesen Arten wurden sog. Pflanzenportraits an die tabellarischen und auf die NSG und weitere Biotope aufgeteilte Artenerfassung erarbeitet, in denen die Besonderheiten der jeweiligen dargestellten Art, ihre Wuchsorte und Verbreitungsareale herausgestellt werden.

Hohe Anzahl an Heilpflanzen

Erstaunlich ist die hohe Anzahl der sogenannten Pflanzenarten, welche in der Pharmazie, Medizin und Volksheilkunde Verwendung finden. Die Herausstellung der Heilpflanzeneigenschaft macht deutlich, wie wichtig es ist, die Lebensstätten der Pflanzen insgesamt zu schonen. Schließlich mehren sich gerade in letzter Zeit die Erkenntnisse darüber, dass auch schwerste Erkrankungen mithilfe pflanzlicher Mittel und auch Pilzen besiegt werden können.

(2) Überdies wurden die wichtigsten Biotoptypen und Pflanzengemeinschaften in dieser Untersuchung erfasst - es sind etwa 40 Lebensraumtypen im Gelände festgestellt worden, wobei, wenn nach strengen wissenschaftlichen Kriterien der Pflanzensoziologie vorgegangen wird, mit einer weit größeren Anzahl von Pflanzenassoziationen zu rechnen ist. Einer weiteren Untersuchung bleibt es vorbehalten, anhand der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften herauszufinden, welche und wie viele hiervon im Untersuchungsraum vorkommen.

Untersuchungsraum weist ein hohes Freiraumpotential auf

Daraus ist zu schließen, dass der erfasste Freiraum ein sehr hohes Potential an diversen Lebensräumen und damit Lebensstätten für Pflanzen und Tiere aufweist.
Über die höheren Pflanzen hinaus liegen ja auch Erfassungen der Vogelwelt, der Kriechtiere und Lurche, von Säugetiergruppen, z.B. der Fledermäuse, sowie von Insektengruppen zumin-dest teilweise vor. Auch für Pilze, Moose und Flechten haben die Erfassungen durch den eh-renamtlichen Naturschutz begonnen.

Jedenfalls lässt sich schon jetzt folgendes feststellen: Der Raum Groppenbruch ist neben dem Freiraum um Brackel, Wickede, Kurl und Lanstrop sowie dem Waldgürtel im Süden Dortmunds (Ardey mit u.a. Aplerbecker Wald bis in den Syburger und Kruckeler Bereich) einer von drei noch ziemlich intakten Naturgroßräumen in Dortmund und übergreifend im angrenzenden Bereich der drei Nachbarstädte, zumal dieses Gebiet v.a. mit dem NSG ‚Im Siesack' bei Schwieringhausen das letzte Feuchtgebiet mit Aspekten einer Heidemoorland-schaft in Dortmund aufweist (Bio- bzw. Phytozönosen der Roten Liste, s.o.).

Es verbietet sich daher von selber, in einen solchen empfindlichen Raum mit einem Industrie- und Gewerbegebiet einzugreifen, auch wenn die eigentliche Inanspruchnahme „nur" Äcker betreffen soll [diese enthalten im übrigen eines der letzten Großvorkommen der gefährdeten Kornblume in Dortmund], wobei auch die Landwirtschaft mit der Inanspruchnahme nicht einverstanden ist.

Es sei hier allein schon daran erinnert, dass zum einen eine großflächige Versiegelung der Landschaft mit der Inanspruchnahme verbunden wäre, die keilartig in diesen zu schonenden Raum eingreift. Ferner wird von den mit dem Gewerbe verbundenen Verkehren mit Reifenab-rieb und den ausgestoßenen Schadstoffen, insbesondere den Stickoxyden, weiteren Schadgasen und Feinstäuben eine negative Wirkung auf die umgebenden Böden und damit auch die dort vorhandenen Biozönosen erzeugt. Es ist nämlich hinlänglich populationsbiologisch er-wiesen, dass der Stickstoffeintrag das Vordringen ubiquitärer Sippen wie z. B. der Großen Brennnessel zulasten empfindlicher und seltener Arten fördert.

Nicht zuletzt wurde der Herrentheyer Bach 1999 von der Emschergenossenschaft mit einem Gesamtkostenaufwand von 3,04 Millionen € renaturiert. Das Gewerbe- und Industriegebiet würde bis auf wenige Meter an diese Renaturierung heranreichen, was diese damals kostenträchtige Naturschutz-Maßnahme letztlich in Frage stellen müsste.

Die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Untersuchungen machen deutlich, dass ein reichstrukturiertes Dortmunder Naturerbe mit der geplanten Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes im Groppenbruch unwiderbringlich verloren geht.

Gerade bemühen sich die Staaten der gesamten Welt auf der Biotopschutzkonferenz im japanischen Nagoya darum, Maßstäbe für den weltweiten Schutz von Lebensstätten für Tiere und Pflanzen auszuarbeiten. Auch der internationale Artenschutz war vor kur-zem in Bonn Gegenstand ähnlicher Beratungen und Bemühungen. Der UN-Generalsekretär Ban Ki Mun hat auf der Weltausstellung in Shanghai erst kürzlich auf die weltweit bedeutsame Funktion des Arten- und Biotopschutzes hingewiesen.

Wir müssen im Kleinen beginnen!

Bei aller Anerkennung der Tatsache, dass die Wirtschaftförderung letztlich auch der Schaffung von Arbeitsplätzen in Dortmund dient, ist die Inanspruchnahme gerade dieses Gebietes hierfür aus den dargestellten Gründen strikt auch deswegen abzulehnen, da die Stadt Dort-mund bekanntermaßen über genügend andere Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe verfügt und sie es nicht nötig hat, diesen Naturraum zu schädigen.