Floristische Bestandsaufnahme des Geländes Groppenbruch durch Dietrich Büscher, Oktober 2010
Kurzfassung der Untersuchung und Darstellung über die höheren
Pflanzenarten und die Biotope im Bereich Dortmund-Groppenbruch und angrenzender
Gebiete, insbe-sondere in den vier Naturschutzgebieten "Mengeder Heide", "Im
Siesack", "Groppenbruch" und "Herrentheyer Wald" - aus Anlass der Planung eines
Interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze nach Lünen-Brambauer hin
Über eine 28-seitige Darstellung wurde eine Bestandsaufnahme der höheren
Pflanzenarten und ihre Biotope, also über die Gehölze und die anderen höheren
Pflanzenarten einschließlich der Grasartigen und Farnartigen der vier o.g.
Naturschutzgebiete und angrenzender Bereiche, die durch den geplanten Eingriff
beeinträchtigt würden, erarbeitet. Der dafür erfasste Naturraum betrifft einen
Bereich von ca. 2 - 3 km im Umkreis des Plangebietes. Innerhalb dieses Bereichs
liegen die vier o.g. NSG und weitere Biotope.
Anlass hierfür ist die
Planung eines sog. Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes im Bereich des
ehem. Steinkohlenbergwerks Min. Achenbach zwischen Brambauer und Groppenbruch.
Grundlage dieser Arbeit sind rund 30 Datenträger, nämlich Kartierlisten
botanischer Geländearbeit und Exkursionsprotokollend etlicher weiterer
floristischer Kartiererungen aus der Zeit von 1979 bis 2010, die beim Erfassen
der Pflanzenwelt erarbeitet worden sind. Der Schwerpunkt der Untersuchungen
liegt im Jahr 2010.
Ergebnisse:
670 festgestellte Pflanzenarten im Raum
Groppenbruch
(1) Die Auflistung erbrachte insgesamt 670
Pflanzenarten; das ist eine sehr hohe Artenzahl. Bei der Kartierung für den
NRW-Pflanzenverbreitungsatlas von 2003 konnte man für einen sog.
Viertelquadranten, also die Kartierungsgrundlage (Grundlage war jeweils 1/16 der
entsprechenden Topographischen Karte im Maßstab 1 : 25.000, für den Raum
Groppenbruch des Blatts Dortmund - 4410) mit dem Ausmaß von ca. 2,1 × 2,1 km,
ca. 450 Arten im Durchschnitt zugrunde legen. Daran gemessen hat
die Untersuchung eine erhebliche überdurchschnittliche Diversität an
Pflanzenarten zu Tage gefördert. Ferner wurde herausgearbeitet, welche Arten in
der Roten Liste der gefährdeten Pflanzenarten NRW (3. Fassung: 1999; die 4.
Fassung wird voraussichtlich 2011 vom LANUV NRW herausgegeben) mit welchem
Gefährdungsgrad enthalten sind.
Die Roten Listen haben ihre gesetzliche
Grundlage in den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des
Landschaftsgesetzes NRW über den Artenschutz. Dem liegt die Rechtsauffassung
zugrunde, dass ein wirksamer Arten- und zugleich auch Biotopschutz nur möglich
ist, wenn eine Datenerhebung der Arten eines Gebietes vorliegt und somit
Kriterien für die Einstufung der Arten in der Roten Liste geschaffen wurden. Die
bundesweit geltenden Gefährdungseinstufungen lauten: ausgestorben oder
verschollen (0), vom Aussterben bedroht (1), stark gefährdet (2), gefährdet (3)
und ungefährdet (-). Naturschutzmaßnahmen können nur eingeleitet werden, wenn
eine Datengrundlage für das zur Unterschutzstellung vorgesehene Gebiet vorhanden
ist.
Rote Listen dienen somit der Information der Öffentlichkeit; sie
sind darüber hinaus Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen;
schließlich zeigen sie den ökologischen und damit auch den politischen
Stellenwert des Naturschutzes auf.
57 der 670 festgestellten Pflanzenarten sind Rote Listen
Arten
Von den erfassten 670 Arten sind 57 in der Roten Liste NRW
der gefährdeten und geschützten höheren Pflanzenarten aufgeführt. Davon sind 19
landesweit gefährdet oder stark gefährdet, darüber hinaus weitere 15 in der
Westfälischen Bucht (= Münsterland - der untersuchte Raum ist landschaftsbezogen
ein Teil des Münsterlandes, eine der sog. Großlandschaften in NRW, für welche
eigene Rote Listen erarbeitet sind) und schließlich wieder darüber hinaus
weitere 23 nur im Ruhrgebiet gefährdet oder stark gefährdet; für das Ruhrgebiet
gibt es mit Rücksicht auf die dortigen spezifischen Verhältnisse seit der 3.
Auflage eine eigenständige Rote Liste.
Zusätzlich sind 19 Arten in der
NRW-weiten Vorwarnliste der Roten Liste enthalten; das bedeutet Folgendes:
Arten, die auf der Vorwarnliste stehen, sind trotz eines nachweisbaren
deutlichen Rückganges insgesamt noch auf das gesamte Bundesland NRW gesehen
ungefährdet; es handelt sich dabei allerdings um Arten gefährdeter Biotope wie
Kalk- und Sandmagerrasen, Heiden, Moore, von Feuchtgrünland, der Fließgewässer,
stehender Gewässer etc. Die Arten der Vorwarnliste können jedoch bei negativer
Entwicklung in absehbarer Zeit gefährdet sein; ihre Bestandsentwicklung muss
deshalb regional und landesweit beobachtet werden.
Hinzu kommen weitere 53
Arten, die zwar nicht auf der Roten Liste oder der Vorwarnliste stehen, die aber
im Raum Dortmund-Nordwest / Ickern / Leveringhausen / Brambauer, also hier
regional selten sind.
Jede fünfte der erfassten Pflanzenarten ist
gefährdet oder selten
Somit sind insgesamt 129 von den 670
erfassten Arten gefährdet oder selten, also absolut schützenswert. Es darf
allerdings nicht nur beim Artenschutz bleiben; es muss auch der Schutz der
Lebensstätten der gefährdeten Pflanzen und Tiere stringent erfolgen, weil nur
der Biotopschutz auch den Schutz der Arten garantiert.
Von diesen
Arten wurden sog. Pflanzenportraits an die tabellarischen und auf die NSG und
weitere Biotope aufgeteilte Artenerfassung erarbeitet, in denen die
Besonderheiten der jeweiligen dargestellten Art, ihre Wuchsorte und
Verbreitungsareale herausgestellt werden.
Hohe Anzahl an
Heilpflanzen
Erstaunlich ist die hohe Anzahl der sogenannten
Pflanzenarten, welche in der Pharmazie, Medizin und Volksheilkunde Verwendung
finden. Die Herausstellung der Heilpflanzeneigenschaft macht deutlich, wie
wichtig es ist, die Lebensstätten der Pflanzen insgesamt zu schonen. Schließlich
mehren sich gerade in letzter Zeit die Erkenntnisse darüber, dass auch schwerste
Erkrankungen mithilfe pflanzlicher Mittel und auch Pilzen besiegt werden
können.
(2) Überdies wurden die wichtigsten Biotoptypen und Pflanzengemeinschaften in
dieser Untersuchung erfasst - es sind etwa 40 Lebensraumtypen im Gelände
festgestellt worden, wobei, wenn nach strengen wissenschaftlichen Kriterien der
Pflanzensoziologie vorgegangen wird, mit einer weit größeren Anzahl von
Pflanzenassoziationen zu rechnen ist. Einer weiteren Untersuchung bleibt es
vorbehalten, anhand der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften
herauszufinden, welche und wie viele hiervon im Untersuchungsraum
vorkommen.
Untersuchungsraum weist ein hohes Freiraumpotential
auf
Daraus ist zu schließen, dass der erfasste Freiraum ein sehr
hohes Potential an diversen Lebensräumen und damit Lebensstätten für Pflanzen
und Tiere aufweist.
Über die höheren Pflanzen hinaus liegen ja auch
Erfassungen der Vogelwelt, der Kriechtiere und Lurche, von Säugetiergruppen,
z.B. der Fledermäuse, sowie von Insektengruppen zumin-dest teilweise vor. Auch
für Pilze, Moose und Flechten haben die Erfassungen durch den eh-renamtlichen
Naturschutz begonnen.
Jedenfalls lässt sich schon jetzt folgendes
feststellen: Der Raum Groppenbruch ist neben dem Freiraum um Brackel, Wickede,
Kurl und Lanstrop sowie dem Waldgürtel im Süden Dortmunds (Ardey mit u.a.
Aplerbecker Wald bis in den Syburger und Kruckeler Bereich) einer von drei noch
ziemlich intakten Naturgroßräumen in Dortmund und übergreifend im angrenzenden
Bereich der drei Nachbarstädte, zumal dieses Gebiet v.a. mit dem NSG ‚Im
Siesack' bei Schwieringhausen das letzte Feuchtgebiet mit Aspekten einer
Heidemoorland-schaft in Dortmund aufweist (Bio- bzw. Phytozönosen der Roten
Liste, s.o.).
Es verbietet sich daher von selber, in einen solchen
empfindlichen Raum mit einem Industrie- und Gewerbegebiet einzugreifen, auch
wenn die eigentliche Inanspruchnahme „nur" Äcker betreffen soll [diese enthalten
im übrigen eines der letzten Großvorkommen der gefährdeten Kornblume in
Dortmund], wobei auch die Landwirtschaft mit der Inanspruchnahme nicht
einverstanden ist.
Es sei hier allein schon daran erinnert, dass zum
einen eine großflächige Versiegelung der Landschaft mit der Inanspruchnahme
verbunden wäre, die keilartig in diesen zu schonenden Raum eingreift. Ferner
wird von den mit dem Gewerbe verbundenen Verkehren mit Reifenab-rieb und den
ausgestoßenen Schadstoffen, insbesondere den Stickoxyden, weiteren Schadgasen
und Feinstäuben eine negative Wirkung auf die umgebenden Böden und damit auch
die dort vorhandenen Biozönosen erzeugt. Es ist nämlich hinlänglich
populationsbiologisch er-wiesen, dass der Stickstoffeintrag das Vordringen
ubiquitärer Sippen wie z. B. der Großen Brennnessel zulasten empfindlicher und
seltener Arten fördert.
Nicht zuletzt wurde der Herrentheyer Bach 1999
von der Emschergenossenschaft mit einem Gesamtkostenaufwand von 3,04 Millionen €
renaturiert. Das Gewerbe- und Industriegebiet würde bis auf wenige Meter an
diese Renaturierung heranreichen, was diese damals kostenträchtige
Naturschutz-Maßnahme letztlich in Frage stellen müsste.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Untersuchungen machen deutlich, dass ein reichstrukturiertes Dortmunder Naturerbe mit der geplanten Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes im Groppenbruch unwiderbringlich verloren geht.
Gerade bemühen sich die Staaten der gesamten Welt auf der Biotopschutzkonferenz im japanischen Nagoya darum, Maßstäbe für den weltweiten Schutz von Lebensstätten für Tiere und Pflanzen auszuarbeiten. Auch der internationale Artenschutz war vor kur-zem in Bonn Gegenstand ähnlicher Beratungen und Bemühungen. Der UN-Generalsekretär Ban Ki Mun hat auf der Weltausstellung in Shanghai erst kürzlich auf die weltweit bedeutsame Funktion des Arten- und Biotopschutzes hingewiesen.
Wir müssen im Kleinen beginnen!
Bei aller Anerkennung der Tatsache, dass die Wirtschaftförderung letztlich auch der Schaffung von Arbeitsplätzen in Dortmund dient, ist die Inanspruchnahme gerade dieses Gebietes hierfür aus den dargestellten Gründen strikt auch deswegen abzulehnen, da die Stadt Dort-mund bekanntermaßen über genügend andere Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe verfügt und sie es nicht nötig hat, diesen Naturraum zu schädigen.