Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

01.12.2010: Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Abstimmung nachfolgenden Antrags:

1) Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen

Dortmund hat seit Jahren nicht nur die ökonomischen und sozialen Lasten des Strukturwandels zu tragen, sondern wird zusätzlich durch das bestehende Gemeindefinanzsystem benachteiligt und somit in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Restgewerbesteuer mit einem kleinen Kreis an steuerpflichtigen Unternehmen und die hohe Sozialausgabenbelastung haben zu einer fortschreitenden kommunalen Finanzkrise geführt. Die Übertragung von Aufgaben und Lasten auf die kommunale Ebene ohne auskömmlichen finanziellen Ausgleich hat dazu geführt, dass sich immer mehr Kommunen gezwungen sehen, notwendige Investitionen zurückzustellen und freiwillige Leistungen auf ein Mindestmaß reduzieren. Inzwischen wird ein hoher Teil der laufenden Ausgaben durch
kurzfristige Kassenkredite finanziert. Angesichts hoher Aufgabenlasten bei rückläufiger Bevölkerung sind eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und eine Rückführung der Verschuldung de facto nicht mehr realistisch. Entlastung ist insbesondere bei den Sozialtransferleistungen dringend erforderlich.

Dies gilt insbesondere für:
· die Kosten für Unterkunft und Heizung bei den Familien,
· die Ausgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe
· die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
· die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung
· die Kosten der Hilfe zur Pflege

Die rot-grüne Landesregierung hat hierauf mit der Rücknahme der in der Vergangenheit vorgenommenen strukturellen Verschlechterungen im kommunalen Steuerverbund reagiert. Daraus ergeben sich landesweit Verbesserungen in Höhe von rund 300 Mio. € für die kommunalen Haushalte. Daneben erhalten die NRW-Kommunen 150 Mio € für Investitionen zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen. Zusätzlich erhalten die auf Liquiditätskredite besonders angewiesenen Kommunen ab 2011 durch Übernahme der Zinsbelastungen eine deutliche merkbare Entlastung.

 

Der Rat der Stadt fordert die Bundesregierung auf, ein tragfähiges Steuerkonzept vorlegen, das die Gewerbesteuer gerechter gestaltet und zugleich die Einnahmen stabilisiert. Dazu müssen die gewinnunabhängigen Elemente weiter gestärkt werden und auch die Freiberufler in die Steuerpflicht einbezogen werden. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf die Einkommenssteuer zu ersetzen, wird demgegenüber einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Städten und Landkreisen um wohlhabende Einwohner auslösen.


2) Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln

2.1 Unabhängig von der Notwendigkeit einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen müssen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, die Effizienz bei der Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben zu erhöhen und Reduzierungen sowie Umschichtungen vorzunehmen. Der Rat stellt fest, dass das bereits im November 2007 geforderte Personalentwicklungs- und -qualifizierungskonzept für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Dortmund bis zum heutigen Tage nicht vorliegt. Zielsetzung des Personalkonzeptes ist es, auf veränderte kommunal wahrzunehmende Aufgaben reagieren zu können. Ebenso ist die Verwaltung der Aufforderung nicht nachgekommen, ausgelagerte und sich selbst refinanzierende Aufgabenbereiche wieder einzugliedern und unter Einbeziehung der städtischen Töchter entsprechende Vorschläge zu entwickeln. Der Rat erwartet, dass bis Januar 2011 ein qualifiziertes Personal- und Organisationsentwicklungskonzept
für die Stadtverwaltung vorgelegt wird.

2.2 Zur Sicherstellung einer Flächentransparenz ist eine Bestandsaufnahme der städtisch genutzten Immobilien zu erstellen, auf deren Grundlage die Verrechnung der immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungen und Kostenblöcke gegenüber den Nutzern vorzunehmen ist. Weiterhin sind mit den Fachbereichen budgetrelevante Anreiz- und Sanktionssysteme in Abhängigkeit zu den genutzten Immobilien zu vereinbaren. Die von den Eigenbetrieben in Eigenregie genutzten Immobilien sind in
die Bewirtschaftung des StA 65 zu überführen.

2.3 Der Rat stellt fest, dass trotz anderweitiger Beschussfassung bisher keine Berichterstattung über Ergebnisse zur Intensivierung einer ruhrgebietsweiten Zusammenarbeit im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden seitens der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr mit Beteiligung des Regionalverbands Ruhr Vorbereitungen für die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts getroffen. Dies eröffnet einerseits die Möglichkeit den Bestand an Geodaten als Eigenkapital für den städtischen Haushalt zu bilanzieren. Gleichzeitig werden Einsparungspotenziale bei den Personal- und Sachausgaben erschlossen, weil die gesetzliche Pflichtaufgabe mit einer höheren Effizienz durchgeführt werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Stadt an einer Gründung einer solchen Anstalt öffentlichen Rechts für die Metropole Ruhr zu prüfen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt vorzulegen.

2.4 Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein differenziertes Beschlusscontrolling über die Verwendung von Haushaltsmitteln zu entwickeln. Die verantwortliche Fachverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die von den Bezirksvertretungen gefassten Beschlüsse so zeitnah umgesetzt werden, dass die Mittel aus den zugewiesenen jährlichen Budgets tatsächlich verausgabt werden können. Den Bezirksvertretungen ist quartalsweise über den Umsetzungsstand zu berichten. Im Finanzausschuss erfolgt einmal jährlich in der ersten Sitzung des Jahres eine Berichterstattung über die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen.

2.5 Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung inzwischen in einer Vorlage vorgestellten Modelle zur Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken zur Kenntnis. Ausgehend von den dargelegten Modellen ist hinsichtlich einer Neustrukturierung nun umgehend ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/FP und bei Bedarf weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus jeweils einem Mitglied je Bezirksvertretung (gesamt: zwölf) sowie aus je zwei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammen. Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen
Gremien zu fassen.

2.6 Der Rat beschließt die Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder von 82 (Regelgröße nach Kommunalwahlgesetz) auf 76.


3) Steuern, Umlagen, zusätzliche Beiträge

3.1 Der Rat beschließt, ab dem 1.1.2011 die Hebesätze auf Werte von 468 % auf 490 % bei der Gewerbesteuer anzuheben und gegebenenfalls dann zu senken, wenn strukturelle Reformen im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung erfolgt sind, die zur Verbesserung der Einnahmesituation führen. Die erwarteten Mehreinnahmen liegen auf Grundlage des HH-Planentwurfes 2011, Stand September 2010, bei rund 12,4 Mio. €.

3.2 Die eingeführte Bettensteuer wird auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet.

3.3 Der Rat beschließt die Erhebung von pauschalen Parkentgelten für Ratsmitglieder für das Parken im Rathaus.

3.4 Der Zuschuss für die städtische Kantine wird auf 200.000 Euro jährlich reduziert.

3.5 Die städtischen Zuschüsse für den „größten Weihnachtsbaum der Welt" werden
eingestellt.

3.6 Die bisherigen städtischen Zuschüsse zu Traditionskirmessen in Höhe von 30.000 € werden, wie im Controllingbericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projekts Haushalt 2010 vorgesehen, gestrichen.

3.7 Der Rat stellt fest, dass die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages für Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, die zurzeit mit erheblichen Kostenaufwendungen über DSW 21 beschafft werden, trotz bestehender Haushaltsrestriktionen und eines eindeutigen Ratsbeschlusses bisher nicht vorgenommen worden ist. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages umgehend vorzunehmen.


4) Städtische Unternehmungen

4.1 Die jährliche Gewinnausschüttung der Sparkassen ist für den Zeitraum von 2011 bis 2014 von 2 Mio. auf 4,5 Mio. € zu erhöhen. Die darüber hinausgehenden Gewinne verbleiben als Rückstellung im Unternehmen.

4.2 Die jährlichen Gewinnabführungen von DSW 21 werden von 5,8 Millionen € per anno auf 7 Millionen € per anno angehoben.

4.3 Im Zusammenhang mit der geplanten Überleitung des Olympia-Stützpunktes von den Westfalenhallen an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeit wird der jährliche
Zuschuss in Höhe von 460.000 € an die Westfalenhalle gestrichen.

4.4 Angesichts der erheblichen Verluste der DEW-Beteiligung am RWE- Kohlekraftwerk, Hamm (GEKKO) werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der DSW21 und DEW21 aufgefordert, die Beteiligung schnellstmöglichst zu veräußern und/oder eine entsprechende Regelung mit dem Mehrheitsgesellschafter - die RWE Power AG - auf Grundlage des damaligen Erwerberpreises zu treffen.


5) Erträge aus Veräußerungen

5.1 Die geplanten Veräußerungen bzw. Einlagen des Rathauses in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögenverwaltungsfonds Dortmund" sowie die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden aus dem allgemeinen Grundvermögen auf den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" werden nicht vorgenommen. Durch die geplante Einlage in die vorgenannten Einrichtungen werden einmalig außerordentliche bilanzielle Vorteile durch eine vorfristige Auflösung von Sonderposten erzielt mit der Konsequenz, dass die für die Folgejahre vorgesehene ratierliche Auflösung der Sonderposten in Höhe von 2,4 Mio. € nicht möglich ist. Insofern ist die geplante Transaktion kein Beitrag für eine nachhaltige Finanzwirtschaft.


6) Kinder und Jugend

6.1 Die Verwaltung wird aufgefordert, analog des Konzeptes der Grundschule Kleine-Kiel-Straße zu prüfen, an welchen anderen Grundschulen eine Nutzung vorhandener Räumlichkeiten der OGS im Vormittagsbereich zur Versorgung von Kindern ohne Kita-Platz möglich ist. Mit den infrage kommenden Schulen sind entsprechende Gespräche zu führen. Hinsichtlich der personellen Besetzung sind bei geeigneter Qualifikation vorrangig die MitarbeiterInnen der OGS zu berücksichtigen. Notwendige Mittel für die personelle und eventuell zusätzliche sächliche Ausstattung sind einzustellen.

6.2 Bei der Ausweitung der Tagespflege ist das Konzept der „Kinderstuben" bevorzugt umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, an Investoren und Wohnungsgesellschaften heranzutreten, um eine mögliche Nutzung von zurzeit leer stehenden und geeigneten Ladenflächen und Wohnungen für „Kinderstuben", eventuell auch im Rahmen einer Zwischennutzung, zu erreichen. Dabei sind die Bemühungen vorrangig auf die Aktionsräume „Soziale Stadt" sowie Stadtumbaugebiete zu konzentrieren.

6.3 Im Rahmen der geplanten Errichtung von 140 zusätzlichen Gruppen in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind hinsichtlich einer Trägerschaft verstärkt Elterninitiativen und Migrantenselbstorganisationen anzusprechen und zu unterstützen.

6.4 Die in den Verträgen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendförderung enthaltene Dynamisierungskürzung von 1,5 Prozent jährlich ist zurückzu- nehmen, da ansonsten die Planungssicherheit der Träger sowie Personalstellen gefährdet sind. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

6.5 Die Landesregierung stellt den Kommunen ein zusätzliches Kontingent an Plätzen für offene Ganztagsangebote an Grundschulen zur Verfügung. Auf Dortmund entfallen dabei 150 Plätze, die im Rahmen des vorhandenen Raumprogramms eingerichtet werden können. Für den städtischen Zuschuss von 410 Euro pro Platz sind insgesamt 61.500 Euro in den Haushalt einzustellen. Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen kann dieser Zuschuss reduziert werden.

6.6 Die Problematik schulmüder und unterrichtsverweigernder Kinder und Jugendlicher nimmt auch in Dortmund zu. Unter anderem das Projekt „Neuer Lernort" des „Freien Bildungswerkes in Scharnhorst e.V." bietet einen alternativen Lernort für diese Kinder und Jugendlichen. Zur Unterstützung dieses und ähnlicher Projekte werden 50.000 Euro bereitgestellt.


7) Schule

7.1 Bei der Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule sind die Bauteile A und B entgegen den bisherigen Planungen barrierefrei auszubauen.

7.2 Bei anstehenden, umfassenden Schulsanierungen sowie eventuellen Neubauten sind hinsichtlich der Baumaßnahmen grundsätzlich die Standards zu berücksichtigen, die für eine inklusive Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung zu erfüllen sind.

7.3 Die Mittel für das Fachraumentwicklungsprogramm werden auf 500.000 Euro angehoben.

7.4 Im Rahmen des Schulentwicklungsplans ist in Abhängigkeit zur demographischen Entwicklung und zum geänderten Elternwahlverhalten der vorgehaltene Schulgebäudebestand einer kritischen Würdigung als Entscheidungsgrundlage für die Bereitstellung weiterer Investitionsmittel zu erarbeiten.


8) Soziales

8.1 Die Landesregierung plant die Wiedereinführung der vierten Personalstelle (ab 2011) in Frauenhäusern. Die Ko-Finanzierung dieser Stelle ist im Haushalt sicherzustellen.

8.2 Die Mittel für den Masterplan Integration werden auf 100.000 Euro erhöht. Das entspricht der ursprünglichen finanziellen Ausstattung.

8.3 Die kommunale Förderung der Schuldnerberatung ist von derzeit 216.000 Euro auf 300.000 Euro zu erhöhen.

8.4 Die Öffnungszeiten der Seniorenbüros sind von derzeit 20 auf 40 h wöchentlich  auszuweiten. Im Zusammenhang mit dazu zu schaffenden Personalressourcen wird
die Personalagentur aufgefordert durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen eine haushaltsneutrale Lösung zu entwickeln.

8.5 Der Rat unterstützt nachdrücklich die Einführung eines VRR-weiten gültigen Sozialtickets und fordert die entsandten städtischen Vertreter der VRR-Verbandsversammlung auf die entsprechenden Voraussetzungen für eine Einführung zum Juni 2011 zu schaffen. Die entsprechende Berechtigungsprüfung ist kostenfrei durch die beteiligten städtischen Ämtern sicherzustellen. Hinsichtlich möglicher Verluste entsprechend der vom VRR in Auftrag gegebenen Marktanalyse wird auf den DSW21-Überschuss von mehr als sechs Mio. € im Zuge der damaligen Einführung eines Dortmunder Sozialtickets verwiesen.

8.6 Die im Rahmenvertrag über die Zuwendungsfinanzierungen für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege enthaltene Dynamisierungskürzung von 1,5 Prozent jährlich ist zurückzunehmen. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen.


9) Umwelt und Stadtgestaltung

9.1 Die im Haushaltsplan unter der Bezeichnung „Energiesparfonds" vorgesehenen Auszahlungen von durchschnittlich 500.000 € per anno werden ausschließlich für
investive und konsumtive Energie-Einsparmaßnahmen verwandt.

9.2 Der Rat beschließt, den Bau der Nordtangente der OWIIIa nicht weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesregierung NRW auf eine Streichung dieses Vorhabens aus dem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan und dem Landesstraßenausbauplan hinzuwirken. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund ist im Nachgang entsprechend anzupassen.

9.3 Für den Ausbau der Semerteichstraße werden weder Bau- noch Planungsmittel eingestellt.

9.4 Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen wird die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße" vorerst nicht weiter weiterverfolgt. Entsprechende Bauausführungsbeschlüsse werden bis auf weiteres zurückgestellt.

9.5 Der Einsatz von gasbefeuerten Heizstrahler steht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen der Stadt Dortmund. Durch entsprechende Vertragsregelungen ist sicherzustellen, dass bei einer Überlassung/Verpachtung von städtischen Flächen an gastronomische Betriebe der Einsatz von gasbefeuerten Heizstrahlern ausgeschlossen wird.


Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN
Mario Krüger