Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

30.08.2007: Vergabe von Aufträgen an Ausbildungsbetriebe

Auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde nachfolgender Ratsantrag gemeinsam mit der SPD eingebracht und beschlossen:

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Ausbildungssituation in Dortmund in Zusammenarbeit mit ARGE, Agentur für Arbeit, Kammern, Innungen und Verbänden verbessert werden kann. Hierbei prüft die Verwaltung, ob bei längerfristigen Rahmenverträgen (z.B. bei Bau- und Straßenunterhaltung) und in Anlehnung an § 279a SGBIII (Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung - BSI) Fördermöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe möglich sind.

2. Die Verwaltung möge des weiteren prüfen, ob eine Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben vergaberechtlich zulässig ist.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer positiven Prüfung der vergaberechtlichen Zulässigkeit entsprechende Regelungen als Entwurf zu formulieren und den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

4. Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien (insbesondere des Kriteriums Ausbildungsplätze) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Gesetz gegen Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen bzw. eine entsprechende Rechtsgrundlage auf Landesebene zu schaffen. 

 

Begründung:

Die Lage am Ausbildungsmarkt ist nach wie vor äußerst angespannt. Am 31. Juli fehlten in Dortmund nach Aussage der Arbeitsagentur noch 2303 Lehrstellen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der BewerberInnen um 60 oder 1,0 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze um 124 oder 3,8 Prozent gesunken. Die Stadt stellt wie schon in den vergangenen Jahren erneut 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im letzten und auch in diesem Jahr eine Initiative für zusätzliche Lehrstellen in den städtischen Unternehmen gestartet. Dadurch konnten in 2006 insgesamt 21 weitere Ausbildungsstellen geschaffen werden. Gleichzeitig hat die ARGE ein Sonderprogramm zur Bezuschussung zusätzlicher Ausbildungsstellen aufgelegt. Die o.g. genannten Zahlen zeigen aber, dass darüber hinaus dringender Handlungsbedarf besteht, um vielen jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu geben. Hier sehen wir die gesamte Gesellschaft, insbesondere aber die großen Betriebe und Unternehmen in der Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund kann die gezielte Förderung von Ausbildungsbetrieben durch die Vergabe öffentlicher Aufträge ein zusätzlicher Anreiz für bisher nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe sein, zukünftig wieder Ausbildungsplätze anzubieten. Eine Überprüfung der geltenden gesetzlichen Grundlagen soll aufzeigen, welche Möglichkeiten es bereits jetzt für eine derartige Vergabe gibt. Nach europäischem Recht können bei Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge durchaus soziale und umweltbezogene Kriterien Bestandteile des Ausschreibungsgegenstandes, als Eignungs- oder als Zuschlagskriterium oder aber als Ausführungsbedingung Gegenstand sein. Die Vergaberichtlinie der EU über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vom 30.4.2004 lässt in § 26 eindeutig zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung zu: 

„Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen"

Dies bedarf allerdings der Schaffung einer rechtlichen Grundlage auf Bundes- oder Landesebene. In Bayern besteht aktuell bis Ende 2007 ein Erlass der Bayrischen Staatsregierung bezüglich einer bevorzugten Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist hier bis jetzt untätig geblieben. Stattdessen schränkt das Land die Vergabemöglichkeiten an anderer Stelle weiter ein. So hat das Wirtschaftsministeriums NW in einem Rundschreiben an die Bezirksregierungen festgestellt, dass nach Abschaffung des Tariftreuegesetzes Vergabeentscheidungen nicht von der Vorlage einer Tariftreueerklärung abhängig gemacht werden dürfen. Um Dortmund und den anderen nordrhein-westfälischen Kommunen die Möglichkeit einer generellen bevorzugten Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben zu geben, muss die Landesregierung endlich aktiv werden und entsprechende Regelungen schaffen bzw. initiieren.