Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

04.08.2010: B1-Tunnel: Ohne Moos nix los

Für die GRÜNEN im Rat ist ein weiteres Festhalten an den Plänen des B1-Tunnels aus verkehrspolitischer und finanzieller Sicht falsch.

Das Festhalten am B1-Tunnel durch die IHK und durch Herrn Bülow klingt wie ein Pfeifen im Walde. Neben der Zurückweisung der Beschwerde zum Tunnel-Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht ist es nämlich mehr als fraglich, ob die bisher im Bundesverkehrswegeplan bereitgestellten Mittel für den Tunnel weiterhin zur Verfügung stehen. Erst gestern hat das Handelsblatt einen internen Vermerk des Verkehrsministeriums zitiert, dass der Bund bis auf weiteres keine neuen Straßen, Schienen und Wasserwege mehr bauen will. Ursache sind die geplanten Einsparungen von 80 Milliarden Euro bis 2014. Laufende Vorhaben werden gestreckt werden müssen, an den Neubeginn von Maßnahmen ist dabei gar nicht zu denken. Wer vor diesem Hintergrund noch Hoffnungen auf eine Realisierung des B1-Tunnels schürt, streut damit nur den Straßenstaub des vorhandenen Verkehrs in die Augen der betroffenen AnwohnerInnen. Notwendig ist stattdessen die schnelle Prüfung anderer Maßnahmen, um die Belastungen der Anwohner-Innen durch Lärm und Schadstoffe zu reduzieren. Das haben wir oft genug gefordert. 

Nach den vorliegenden Prognosen wird sich mit Tunnel das tägliche Verkehrsaufkommen der B1 von derzeit 90.000 auf 140.000 Fahrzeuge erheblich erhöhen. Obwohl die Fahrzeuge im Tunnel unter der Erde verschwinden, wird damit insgesamt die Schadstoffbelastung steigen.

Schnettger-Brücke, B1. Danach sollte im weiteren Verlauf der erste Tunnelabschnitt beginnenWir haben stattdessen immer für eine Verkehrsführung über die Autobahnringe A1 und A2 plädiert - bisher ohne Erfolg. Auch eine Maut für die B1 muss wegen der besonderen Belastung durch den LKW-Durchgangsverkehr geprüft werden. Das kostenlose Durchpreschen der LKW im Stadtgebiet von Dortmund muss ein Ende haben. Die lockeren LKW-Durchfahrtsbeschränkungen müssen endlich verschärft, der Begriff des Anliegerverkehrs muss enger gefasst werden. Die Leidtragenden des Nichtstuns sind einmal mehr die AnwohnerInnen, zu deren Entlastung nichts passiert. Denn schon jetzt sind sie erheblich durch Lärm und Schadstoffe belastet und mit der Aussicht auf den Tunnel, der angeblich alle Verkehrs-, Schadstoff- und Lärmprobleme lösen würde, jahrelang vertröstet worden. Statt weiterem Trost brauchen wir nun endlich konkrete Maßnahmen zur Verkehrentlastung auf der B1 jenseits eines Tunnels.

Den Presseartikel des Handelblatts zu den künftigen Finanzmitteln des Bundesverkehrsminsteriums finden sich unter den folgenden Link.


Hintergrund:

 

1998:               Vereinbarung zwischen Stadt Dortmund und Land, wonach
das städtische Tiefbauamt mit den vorbereitenden
technischen Untersuchungen beauftragt wird.                                                                                                                                                           
2002: Abschließende Prüfung der Tunnel-Planungen durch
Bund und Land.
16.07.2004: Das Bundesverkehrsministerium genehmigt den Bau
des B 1-Tunnels
10.12.2005: Stellungnahme der B 1-Initiative im Planfeststellungsverfahren
18.10.2006: Finanzierung des B 1-Tunnels ist gesichert
29.01.2007: Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Sept. 2007: Die Stadt Dortmund und das Regierungspräsidium
Arnsberg wollen die Filterung der Tunnelabgase in das
Planfeststellungsverfahren und in den Luftreinhalteplan
aufnehmen. Die Finanzierung durch den Bund ist aber noch
nicht gesichert.
08.01.2008: Land NRW legt den Planfeststellungsbeschluss für den
B 1-Tunnel vor.
26.08.2009: Oberverwaltungsgericht Münster hebt den Planfeststellungs-
beschluss des Landes vom 07. Januar 2008 zum Neubau
der A40 auf. Gründe sind u.a.: Dem beklagten Ministerium
fehle die sachliche Zuständigkeit für die Planfeststellung
des nördlichen Astes der Semerteichstraße. Es fehle ein
städtebauliches Planungskonzept der Stadt Dortmund. 
Es fehle eine erforderliche Planrechtfertigung für die
Anschlussstelle Semerteichstraße Nord nach dem Fernstraßen-
recht. Eine Revision nicht zugelassen.
Ende 2009: Das Land legt eine Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht
Leipzig gegen die Nichtzulassung einer Revision ein.
Juli 2010:

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde des
Landes ab.