Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

05.08.2011: Presseberichterstattung zu den Zahlungen an die SPD-Fraktion

Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 04.08.2011, Michael Kohlstadt

Kommentar: Der Bürger zahlt die Rechnung

Längst die Dortmunder Wahlwiederholung - ausgelöst durch die skandalumwitterte „Haushaltslüge" von Ex-OB Langemeyer und seiner Kämmerin - als einmaliger Fall in die Geschichte der deutschen Kommunalpolitik eingegangen. Leider auch als teurer. Die Vorwürfe der GRÜNEN wiegen daher schwer. Juristisch mag es ja noch angehen, dass die zehn klagenden SPD-Ratsmitglieder finanziell nicht persönlich ins Risiko gezwungen werden. Andernfalls wären ehrenamtlich tätigen Politikern derartige Verfahren verwehrt.

Politisch aber bleibt das berühmte Geschmäckle zurück - und viele Fragen offen. Warum etwa entstehen überhaupt derart horrende Anwaltskosten? Wieso geht die SPD-Fraktion für ihre Mitglieder ins Risiko, statt die Allgemeinheit zur Kasse zu bitten? Und warum besitzt der Stadtdirektor nicht das Fingerspitzengefühl, eine derart sensible Angelegenheit in größtmöglicher Transparenz aufzubereiten? Der Bürger hat Antworten verdient. Er zahlt die Rechnung.

 

Ruhrnachrichten vom 04.08.2011, Gaby Kolle

Kommentar: Vertrauen verspielt

Das Verfahren um die Wiederholung der Ratswahl von 2009 ist schwere juristische Kost. Ein Präsidenzfall. Deshalb ist es verständlich, dass sich Jörg Stüdemann als Nichtjurist rechtlichen Beistand gesucht hat. Angreifbar, ja verdächtig ist aber, dass er das an den Ratsfraktionen jenseits der SPD vorbei getan hat, zudem das eigene Rechtsamt eine gegensätzliche Auffassung vertritt.

Auch die Auswahl des Gutachters ist zweifelhaft. Er gehört der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen NRW an und lehrt an der selben Hochschule wie der Gutachter, der die SPD-Ratsvertreter im Verfahren um die Wiederholungswahl vertritt. Stadtdirektor Stüdemann hat Vertrauen verspielt.

 

Westfälische Rundschau vom 04.08.2011, Gregor Beushausen

Grüne: Stüdemann hat SPD bedient
Stadtdirektor gerät ins Fadenkreuz

Stadtdirektor Jörg Stüdemann (SPD) soll der SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der Klage gegen die Wiederholungswahl Prozesskosten in Höhe von 120.143,87 € aus dem städtischen Haushalt erstattet haben. Nicht nur, dass der Vorgang an Rechtsdezernent Wilhelm Steitz (Grüne) weitgehend vorbeilief: Im Rechtsamt war man sogar ausdrücklich anderer Meinung: eine Kostenübernahme durch die Stadt sei abzulehnen.

Grünen-Fraktionschef Mario Krüger ist ein alter Hase, er sitzt seit rund 20 Jahren im Rat. „Eine solche hanebüchene Selbstbedienungsmentalität habe ich in dieser Form selten erlebt." Zwei Tage haben sich die Grünen über die Akten gebeugt, um Licht in die Angelegenheit zu bringen. Die meisten Fragen ranken sich dabei um die Rolle des Prozessbeauftragten und Stadtdirektors Jörg Stüdemann, der sich auf für Krüger unfassbare Weise von „der SPD instrumentalisieren ließ".

Was ist passiert: Kurz nachdem die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter den zehn Kläger aus der SPD-Fraktion gegen eine Widerholungswahl Recht gegeben hatten, beantragte die Rathaus-SPD in Vertretung der Kläger, die Stadt möge die Prozesskosten in Höhe von 128.284,93 € erstatten. Ein ähnliches Ansinnen von SPD-Ratsvertreter Olaf Rattke hatte Rolf Witte, Chef im städtischen Rechtsamt bereits Ende 2009 zurückgewiesen. Begründung: Eine Erstattung der tatsächlichen Kosten stehe den Klägern nur zu, wenn es sich um die Rechtsfigur eines „Organstreitverfahrens" handele. Das sei aber mitnichten der Fall. Deshalb, so die Einschätzung, sei die Erstattung am (niedrigeren) Streitwert und an die Gebührenordnung festzumachen - nicht aber an den Honorarsätzen, die zwischen der SPD-Fraktion und ihrem Bonner Anwaltsbüro ausgehandelt worden seien - die sich nach Angaben der Grünen auf 300 €/Stunde belaufen. Rund 390 Stunden seien letztendlich in Rechnung gestellt worden. Diese Rechtsauffassung wiederholte Witte gegenüber Stüdemann in einem Telefonat am 07. April.

Allerdings habe sich die Stüdemann die Meinung des Rechtsamtes nicht zu eigen gemacht, so Krüger. Vielmehr habe Stüdemann ohne Beteiligung der Gremien ein 40-seitiges, rund 14.000 € teures Gutachten von SPD-Jurist Prof. Dr. Harald Hofmann bestellt. Der sei (wie gewünscht) zu dem Ergebnis gekommen: Ja, es handele sich um ein Organstreitverfahren. Und deshalb habe die SPD-Fraktion Anspruch auf Erstattung der meisten Kosten. Worauf Stüdemann in der Folge 120.143,87 € habe überweisen lassen. Viel zu viel, schimpfen Krüger und Fraktionssprecherin Ingrid Reuter. Tatsächlich hätten der SPD lediglich 8.500 € zugestanden. Der übliche Weg wäre gewesen, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Beschluss zur Kostenfestsetzung zu erwirken. „Man wusste, warum man diesen Weg nicht gegangen ist", sagt Krüger.

Für gerade zu empörend halten es Krüger & Co, dass Stüdemann entgegen der Rechtsauffassung der Stadt-Juristen gehandelt und darüber hinaus seinen Kollegen, Grünen-Rechtsderzernent, völlig außen vor gelassen habe. Konsequenz: Die Grünen wollen den Regierungspräsidenten einschalten und um eine Sichtung der Vorgänge bitten. Sie streben eine Sondersitzung der Ratskommission zur Wahlwiederholung an und wollen die Vorgänge zum Thema im Stadtparlament machen.

Stüdemann reagiert gelassen: „Bitteschön, dann sollen sie den Regierungspräsidenten einschalten."

 

Ruhrnachrichten vom 04.08.2011, Gaby Kolle

Rechtsposition der Stadt zugunsten der SPD aufgegeben
Auf Kostenfeststellung des Gerichts verzichtet

Ob die Anwaltskosten für die zehn SPD-Kläger in tatsächlicher Höhe von 117.709,89 € oder aber in der Höhe der gesetzlichen Gebühren von rund 8.500 € hätten erstattet werden dürfen, hätte die Stadt im Rahmen eines sogenannten Kostfeststellungsbeschlusses klären lassen können, den das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausstellt.Anfangs hatte die Kämmerei solch einen Kostfeststellungsbeschluss auch für notwendig gehalten. Doch unmittelbar vor den eigentlichen Zahlungsvorgängen hatte der Gutachter Prof. Dr. Harald Hofmann in einer nachträglichen Mail mitgeteilt, dass die Stadt auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss verzichten könne. Dazwischen, meinen die GRÜNEN, seien Telefondrähte heiß gelaufen.

Sie gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht nur Aufwendungen auf Grundlage der Rechtsanwaltgebührenordnung anerkannt hätte. Doch Stadtdirektor Jörg Stüdemann habe auf den Kostenfestsetzungsbeschluss verzichtet - und damit eine Rechtsposition der Stadt zu Gunsten der SPD-Kläger aufgegeben. Stüdemann sei es nur darum gegangen, „ein Argumentationspapier erarbeiten zu lassen, das einerseits die Wünsche der SPD-Fraktion bedient und anderseits die abweichende Stellungnahme und mögliche Kritik aus der Politik aushebeln sollte," so die GRÜNEN.

Olaf Radtke, einer der betroffenen Ratsvertreter und selbst Jurist, hält dagegen: „Die Entscheidung von Herrn Stüdemann ist absolut rechtmäßig. Zudem gebietet die Waffengleichheit zwischen Stadt und klagenden Ratsvertretern, dass man die Ratsvertreter nicht ausblutet."

DIE GRÜNEN wollen die Kommunalaufsicht einschalten und die Angelegenheit zum Thema der nächsten Ratssitzung machen sowie unmittelbar nach der Sommerpause eine Sondersitzung der Ratskommission „Wahlwiederholung" beantragen.

 

Westfälische Rundschau vom 04.08.2011, Gregor Beushausen

Stüdemann winkt ab: „Ich bin kein Jurist"
Geld an die SPD-Fraktion sei nur unter Vorbehalt gezahlt

Stadtdirektor und Kämmerer Jörg Stüdemann gibt sich demonstrativ gelassen - und widerspricht im Übrigen den von Krüger & Co dargestellten Vorgängen nicht.

Als er den Antrag der SPD-Fraktion zur Kostenerstattung gesehen habe, habe er das städtische Rechtsamt „quasi" als Dienstleister" um eine Einschätzung bemüht. Während die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter in ihrer Urteilsbegründung sehr wohl ausführten, dass es sich um ein Organstreitverfahren (mit Erstattungsanspruch) handele, habe Rechtsamtleiter Witte die gegenteilige Auffassung vertreten. „Ich bin kein Jurist", sagt Stüdemann, „deshalb habe ich mich entschieden, die Frage in einem Gutachten eines renommierten Hochschulprofessors und Verwaltungsjuristen klären zu lassen". Den Umstand, dass der Gutachter (Prof. Dr. Harald Hofmann) gleichzeitig SPD-Mitglied ist, mag sich Stüdemann nicht in den Vorwurf ummünzen lassen, parteilich gehandelt zu haben. Seine Gegenfrage: „Und der Anwalt, der seinerzeit für die Wiederholungswahl der Rats- und OB-Wahl plädiert hat, ist kein Parteimitglied - bei der CDU?" Ein solcher Vorwurf sei schlichtweg Quatsch.

Im Übrigen weist Stüdemann daraufhin, dass die Verwaltung lediglich „unter Vorbehalt" an die SPD-Fraktion gezahlt habe. Grund: Da der Rat gegen das Urteil der Verwaltungsrichter Revision eingelegt habe, bestehe (aus Sicht der SPD) das Risiko, dass die nächsthöhere Instanz, die Oberverwaltungsrichter in Münster, das erste Urteil kippen. Und zu dem Ergebnis kommen, es handele sich eben nicht um die Rechtsfigur eines Organgstreitverfahrens. Mögliche Konsequenz: Die Fraktion müsste ein Großteil der Summe zurückzahlen. 

 

Ruhrnachrichten vom 04.08.2011, Gaby Kolle

Streit um Wahlwiederholung: SPD-Kläger ließen sich von Stadt hohe Anwaltshonorare erstatten

Dortmund: Haben zehn SPD-Ratsvertreter sich Kosten für ihre erfolgreiche Klage gegen eine Wahlwiederholung in ungerechtfertigter Höhe aus der Stadtkasse bezahlen lassen? Fast 120.000 Euro wurden ihnen an anwaltlichen Honorarleistungen erstattet. Rund 8500 Euro hätten ihnen nach den gesetzlichen Gebühren nur zugestanden.

Das meinen die Grünen, nachdem sie Akteneinsicht in den Vorgang genommen haben.Und sie haben noch mehr schweres Geschütz: Um die Wünsche der SPD-Fraktion entsprechend zu bedienen, soll Kämmerer Jörg Stüdemann (SPD) als Prozessbeauftragter der Stadt am Rat vorbei ein Gutachten für 14.300 Euro in Auftrag gegeben haben, das die Erstattung der hohen Anwaltskosten (390 Stunden à 300 Euro) rechtfertigt, obwohl das städtische Rechtsamt ausdrücklich eine andere Auffassung vertritt. Das Geld wurde daraufhin ausgezahlt.

Grüne: "Selbstbedienungsmentalität"

Die Grünen sprechen von "Selbstbedienungsmentalität". Fraktionschef Mario Krüger: "Wir waren erschrocken, als wir das gesehen haben." Stüdemann, den man bisher als neutralen Gesprächspartner angesehen habe, habe sich zum Handlanger seiner Parteigenossen gemacht.

Der gesamte Vorgang sei ohne Kenntnis und Entscheidung des Rates und an den übrigen Fraktionen vorbei organisiert worden. Und das obwohl, der Rat am 26. Mai eine Begleitkommission für das Berufungsverfahren zur Wiederholung der Ratswahl beschlossen habe mit dem Zusatz, das diese unverzüglich über alle neuen Informationen und Dokumente zu unterrichten sei.

Mitteilung ans Rechtsamt

Stüdemann hatte die Begleitkommission zwar in ihrer ersten Sitzung am 21. Juli über das Gutachten unterrichtet, den Fraktionen aber andere Schriftsätze mit Bezug auf die Berufung schon vorher auf dem Postweg zukommen lassen.

Stüdemann erklärte gegenüber den Ruhr Nachrichten, aufgrund der gegensätzlicher juristischen Positionen zwischen dem Rechtsamt und dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts habe er sich als Nichtjurist dazu entschlossen, das Gutachten eines renommierten Hochschulprofessors und Verwaltungsrechtlers einzuholen und auf der Grundlage seiner Empfehlungen zu handeln. Dies sei auch dem städtischen Rechtsamt mitgeteilt worden.

Sondersitzung der Ratskommission

Die Grünen wollen die Angelegenheit der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorlegen und sie zum Thema der nächsten Ratssitzung machen sowie unmittelbar nach der Sommerpause eine Sondersitzung der Ratskommission "Wahlwiederholung" beantragen.  

 

Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) vom 03.08.2011, Michael Kohlstadt

Kostenerstattung: Grüne erheben schwere Vorwürfe gegen Dortmunds Stadtdirektor Stüdemann (SPD)

Dortmund: Hat die SPD-Fraktion nach dem Rechtsstreit um die Wahlwiederholung der Kommunalwahl 2009 zu Unrecht eine Prozesskostenerstattung von über 120 000 Euro von der Stadt kassiert? Das jedenfalls behaupten die Grünen im Rat nach Einsicht entsprechender Akten. Sie erheben dabei schwere Vorwürfe gegen Stadtdirektor und Kämmerer Jörg Stüdemann.

Nach Auffassung der Dortmunder Grünen soll der nach OB Ullrich Sierau ranghöchste Genosse in der Rathaus-Hierarchie die Kostenerstattung eigenmächtig „an allen Gremien vorbei" und ohne auf das eigene Rechtsamt zu hören, vorangetrieben haben. „Das ist ein Skandal sondergleichen", wetterten am Mittwoch die grünen Fraktionsspitzen Mario Krüger und Ingrid Reuter. Der Vorgang sei ein klarer Fall von Selbstbedienungsmentalität. Im Grunde habe sich die SPD-Fraktion die Kosten für das Verfahren gegen die Wahlwiederholung, in der es bei den zehn klagenden Ratsmitgliedern auch um das eigene Mandat ging, von Dortmunds Bürgern erstatten lassen.

Die Grünen halten die Vorwürfe für derart gravierend, dass sie umgehend die Kommunalaufsicht auf den Plan rufen wollen. Zudem wollen sie eine Sondersitzung der Ratskommission „Wahlwiederholung" beantragen und das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung nach der Sommerpause setzen.

Stundensätze von 390 Euro

Die Vorwürfe konzentrieren sich auf zwei Punkte: Die Kostenerstattung der klagenden SPD-Ratsmitglieder geht nach Auffassung der Grünen weit über das gebührende Maß hinaus. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe den Streitwert auf 75 000 Euro festgesetzt. Nach der Gebührenordnung seien Gerichts- und Anwaltskosten von insgesamt nur rund 8500 Euro erstattungsfähig. Doch allein für die Anwaltskosten der Bonner Kanzlei Dolde, Mayen und Partner mit Stundensätzen von rund 390 Euro habe sich die SPD fast 118 000 Euro erstatten lassen.

Um diesen Betrag bei der Stadt durchzudrücken, habe Stüdemann eine Art Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen, das das Wahlprüfungsverfahren als so genanntes Organstreitverfahren ausweist. „Diese Rechtsposition ist aber nicht haltbar", so Mario Krüger nach Rücksprache mit Juristen. Das Gutachten habe die Stadt weitere 14 500 Euro gekostet. Beauftragt hatte Stüdemann damit Prof. Harald Hofmann. Dass der Verwaltungsrechtler Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen in NRW sei, ließ Krüger nicht unerwähnt.

Stadtdirektor Stüdemann hält die Vorwürfe der Grünen hingegen für schlicht „unsachgemäß und nicht zutreffend". Im Gespräch mit unserer Zeitung betonte er, das Gutachten sei notwendig gewesen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das städtische Rechtsamt habe er in der Sache sehr wohl zu Rate gezogen. In der Frage, ob das Wahlprüfungsverfahren als Organstreitverfahren mit entsprechendem Erstattungsanspruch zu werten sei, sei das Amt zu einer anderen Auffassung gekommen als die Gelsenkirchener Richter. Als Prozessbeauftragter des Rates habe er sich als Nichtjurist durch externen Sachverstand Rechtssicherheit verschaffen wollen.

Fraglich ist nun, ob die Kläger ihre Prozesskostenerstattung behalten dürfen. Sollte die bisherigen Einschätzung im weiteren Verfahrensverlauf gekippt werden, müsste die SPD-Fraktion die Gelder wieder zurückzahlen.

 

Ruhrnachrichten vom 08.08.2011

Nord-SPD stützt Stüdemann

Mit Unverständnis reagiert die Vorsitzende der Nordstadt-SPD auf die „unsachlichen Angriffe" aus der grünen Ratsfraktion gehen Stadtdirektor Stüdemann (SPD): „Die Grünen wollen sich offenbar nicht damit abfinden, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Wiederholungswahl für rechtswidrig
erklärt und die klagenden Mitglieder der SPD-Ratsfraktion vor dem Verwaltungsgericht gewonnen haben." Die Kostenentscheidung des Gerichts sei eindeutig, so Hetmeier: „Sie lautet dahin, dass der Rat und die Stadt Dortmund die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben." Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören selbstverständlich auch die Rechtsanwaltkosten der Kläger.

Nicht zu beanstanden sei es, dass der Kämmerer die Kosten außerhalb des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens gezahlt habe. Hetmeier: „Es ist nicht anders wie sonst im Leben. Redliche Leute zahlen, wenn sie müssen, auch ohne dass es dazu einer gerichtlichen Anordnung bedarf." Es sei tägliche Praxis, dass nach gerichtlichen Verfahren, dass die unterlegene Partei auch ohne die ge Festsetzung der obsiegenden Partei die Kosten erstatte. Daraus könne man beim besten Willen keinen Vorwurf gegen den Kämmerer ableiten.

Streiten könne man allenfalls über die Höhe der zu erstattenden Auslagen. Unter dem Grundsatz der Waffengleichheit sei es den SPD-Klägern aber nicht zuzumuten, „sich gegen den von der Ratsmehrheit beauftragten Staranwalt Beckmann durch einen Feld-, Wald- und Wiesenadvokaten zu den gesetzlichen Anwaltsgebühren vertreten zu lassen", so Hetmeier. Stadtdirektor Stüdemann habe sich in jeder Hinsicht korrekt verhalten und vor Auszahlung der Kosten durch einen Gutachten klären lassen, ob und in welcher Höhe die Anwaltskosten gerechtfertigt sein.