Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

05.08.2011: Die Reaktionen der anderen Fraktionen auf die GRÜNE Akteneinsicht zu den Zahlungen an die SPD-Fraktion

Pressemitteilung CDU-Fraktion und Kreisvorstand vom 05.08.2011


Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigt

Die Dortmunder CDU zeigt sich angesichts der aktuellen Vorwürfe über eigenmächtig veranlasste Gerichts- und Anwaltskostenerstattungen an die SPD-Ratsfraktion im Zusammenhang des laufenden Wahlprüfungsverfahrens entsetzt über das Vorgehen des Stadtdirektors. „Sollten sich diese Vorwürfe erhärten lassen, wäre das eine Skandal erster Güte", bringt der Kreisvorsitzende Steffen Kanitz sein Unverständnis zum Ausdruck. „Herr Stüdemann sollte als Prozessvertreter der Stadt in dem Rechtsstreit um die Wahlwiederholung ein Sachwalter sein, der ausschließlich die Interessen der Stadt verfolgt. Herr Stüdemann ist dem Rat verantwortlich und nicht Befehlsempfänger der SPD. Vorbehaltlich der Ergebnisse einer eigenen Prüfung durch Akteneinsicht und Rechnungsprüfungsamt, belasten die aktuellen Vorwürfe das Vertrauensverhältnis zum Prozessvertreter der Stadt ganz erheblich."

Für die CDU ergeben sich insbesondere folgende Überprüfungsaspekte:

1. Herr Stüdemann hat eigenmächtig gehandelt ohne die zuständigen Gremien einzuschalten. Weder wurde die Begleitkommission über den Vorgang informiert, der ja offensichtlich schon länger zurückliegt, noch wurde der Rat in der Sache gehört. „Gerade vor dem Hintergrund der Übernahme von Anwaltskosten für den ehemaligen OB Langemeyer im Streitverfahren mit dem ehemaligen Regierungspräsidenten und den daraus folgenden Irritationen, hätten wir eine höhere Sensibilität des Stadtdirektors erwartet. Damals ging es um die Übernahme von „nur" 21.000 Euro Verfahrenskosten durch die Stadtkasse und auch bei diesem Betrag wurde der Rat befasst." Wann hätte Herr Stüdemann denn vorgehabt die politischen Gremien zu informieren, wenn dieser Vorgang nicht durch Aktenstudium bekannt geworden wäre?", fragt die CDU kritisch.

2. Die Frage, ob es sich um ein Organstreitverfahren handelt oder nicht, muss von Juristen entschieden werden und sollte keiner politischen Bewertung obliegen. Selbst wenn man jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um ein Organstreitverfahren handelt, begründet dies keinen unbegrenzten Kostenerstattungsanspruch. Grundsätzlich erstattungsfähig sind nur die gesetzlichen Gebühren. Danach wäre maximal ein Betrag in Höhe von rund 8500 Euro erstattungsfähig gewesen und nicht die an die SPD tatsächlich erstatteten 120.000 Euro. Eine so ausufernde Honorarvereinbarung, wie sie von den klagenden SPD-Ratsmitgliedern eingegangenen wurde, verstößt gegen das anerkannte Gebot der Organtreue und Rücksichtnahme.
Unverständlich bleibt in diesem Zusammenhang, warum beim Verwaltungsgericht kein Antrag auf Kostenerstattung gestellt wurde. Offensichtlich gab es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Rechtsamt und Gutachtenerstellter. Gerade dann darf der Stadtdirektor keine einseitige Partei er-greifen, sondern muss diese Fragestellungen in größtmöglicher Transparenz dis-kutieren und zu einem Ergebnis führen. Andernfalls wäre die Meinung des Rechts-amtes überflüssig und könnte auch zukünftig aufgrund einfacher Rechtsgutachten widerlegt werden, sofern sich die Meinungen von Stadtspitze und Rechtsamt unter-scheiden. Dass der beauftragte Rechtsanwalt offensichtlich der SPD angehört, ist sicher mehr als eine Pikanterie am Rande, sodass die Frage der „Gefälligkeit" widerlegt werden muss. In Duisburg wurden in ähnlichen Fällen anschließend Parteispenden gezahlt.

3. Da die 120.000 Euro an die SPD-Fraktion überwiesen wurden, hat auch die SPD den Anwalt zur Wahrnehmung der Rechte der Ratsvertreter beauftragt und diesen Anwalt offensichtlich auch bezahlt. Allein dieser Vorgang ist unglaublich und zeigt, wie die SPD mit Steuergeldern umgeht, denn um nichts handelt es sich bei Fraktionsgeldern. Was würde die SPD denn tun, wenn sie die Kosten durch die Stadtkasse nicht erstattet bekommen würde? Es ist schlichtweg unzulässig, dass die SPD auf Kosten des Steuer-zahlers exklusive Anwälte beauftragt. Der Hinweis auf „Waffengleichheit" klingt in diesem Zusammenhang wie Hohn und Spott. Die SPD zeigt hier eine Vollkasko-mentalität, weil sie eigenes Recht geltend macht, ohne die finanziellen Konsequenzen tragen zu wollen. Es ist ungeheuerlich, dass die Stadtkasse als Rechtsschutzver-sicherung der SPD herhalten soll. Selbst der Gutachter der SPD kommt zu dem Schluss, dass die SPD Fraktion nicht Verfahrensbeteiligter ist.
Mit Irritation und deutlichem Befremden quittiert auch CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Monegel die bislang bekanntgewordenen Ergebnisse und Einschätzungen nach Einsicht in die Akten des Vorgangs.

Ulrich Monegel: „Als Prozessbeauftragter des Rates hat der Stadtdirektor nach jetzigem Stand mehr als nur einen „Schrittfehler" begangen. Neutralität und absolut korrektes, politisch und verwaltungsintern abgestimmtes Vorgehen sind in einem solch sensiblen Vorgang Pflicht - zumal bei dieser Vorgeschichte. Hier muss erwartet werden, dass „Staats-Räson", die Interessen der Stadt absoluten Vorrang haben. „Partei-Räson" hat hier keinen Platz.

Gerade in der prekären Haushaltssituation der Stadt und mit Blick auf die finanzpolitischen Tricksereien vergangener Jahre ist Herr Stüdemann als neuer Kämmerer in besonderer Weise auf das Vertrauen von Politik, Rat und Öffentlichkeit angewiesen. Hier nun offenbar ohne politische Abstimmung mit den Ratsgremien zu agieren und bei letztlich ungeklärter Rechtslage an den anderen Fraktionen vorbei Fakten zu schaffen, ist nicht zu erklären und nicht akzeptabel.

Der Kämmerer riskiert, mit diesem Vorgehen erst mühsam wieder gewonnenes Vertrauen in politisch neutrales, offenes, transparentes und vor allem korrektes finanzpolitisches Gebaren der Stadt fahrlässig zu verspielen - bislang sein größtes Kapital!"

Die CDU-Fraktion wird nach eigener Akteneinsicht und juristischer Bewertung durch die KPV die politische Diskussion nach der Sommerpause des Rates vorbereiten. Eine Prüfung des Vorgangs durch die Aufsichtsbehörde ist geboten.
„Sollte die erforderliche kommunalaufsichtliche Untersuchung die derzeitige Einschätzung eines rechtlich fragwürdigen Vorgehens erhärten, sollte der Rat erwägen, den Stadtdirektor von der Aufgabe des Prozessbeauftragten der Stadt zu entbinden und ein anderes Mitglied des Verwaltungsvorstandes mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen", so Monegel abschließend.

 

                                                                                                                  
SPD-Presseerklärung vom 05.08.2011

Wie lange soll das Affentheater von Grünen und Steitz noch dauern?
SPD lehnt Verschwendung von Steuergeldern für aussichtslose Gerichtsverfahren ab


Mit ihrer 14-Punkte-Erklärung nach der Akteneinsicht zur Wahlwiederholung machen die Grünen mehr als deutlich, dass sie an einer sachlichen Klärung der Wahlwiederholung nicht interessiert sind.

Offensichtlich sind sie immer noch nicht bereit, zu akzeptieren, dass das VG Gelsenkirchen den Klägern der SPD Recht gegeben hat und die Grünen mit ihrer Ratsmehrheit den Verwaltungsgerichtsprozess verloren haben. Krüger und seine Grünen stellen Sachverhalte ganz bewusst unwahr dar und versuchen die Kostenerstattung an die Kläger grundlos zu skandalisieren.

Einer Prüfung des Vorganges durch die Bezirksregierung sieht die SPD-Fraktion ebenso wie Stadtdirektor Stüdemann gelassen entgegen. „Allerdings sollte sich die Aufsichtsbehörde bei der Gelegenheit auch mal intensiver um die „sehr spezielle" Rolle von Rechtsdezernent Steitz in diesem Verfahren kümmern" schlägt SPD-Fraktionsvorsitzender Ernst Prüsse vor.

Warum hat Dezernent Steitz sich und sein Rechtsamt mit immerhin 90 Mitarbeitern damals selbst als unfähig bezeichnet, das Gerichtsverfahren juristisch zu begleiten und stattdessen den hoch bezahlten Gutachter Beckmann als Rechtsbeistand verlangt?

Warum geht man in die Berufung, obwohl die klagenden SPD-Vertreter eindeutig Recht bekommen haben? Warum hat Gutachter Beckmann alles daran gesetzt, eine Ratsmehrheit für ein Berufungsverfahren zu gewinnen ohne die Warnungen, dass sich der Streitgegenstand (die Wahlwiederholung) allein schon aus zeitlichen Gründen erledigt haben wird? Die Stadt hat mittlerweile 365.000 € Prozesskostenrückstellungen gebildet, um die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen zu können.

Die Grünen zeigen ein ganz trauriges Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, wenn sie den Klägern keine gleichwertige anwaltliche Vertretung zugestehen wollen und das bei einem rechtlichen Sachverhalt, der bundesweit einmalig und deshalb musterhaft ist.

Die gerichtliche Auseinandersetzung wäre von Anfang an überflüssig gewesen, hätten die Grünen nicht bei dem Ratsbeschluss zur Wiederholung der Kommunalwahlen mitgewirkt.

„Wie lange soll dieses teure Affentheater eigentlich noch dauern" fragt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Ernst Prüsse. „Die unterlegene Ratsmehrheit darf lustig einen unfähigen Rechtsdezernenten beauftragen, unqualifizierte „Gutachten" bestellen und auf Kosten der Steuerzahler einen aussichtlosen Rechtsstreit führen? Und die SPD-Kläger, die sich gegen eine willkürliche Entscheidung zur Wehr gesetzt haben, müssen das selbst bezahlen? Das kann es nicht sein" meint Prüsse.

Drei Ratsmitglieder der SPD-Fraktion haben am 01.08.11 ebenfalls Akteneinsicht genommen.

Hierüber wird in den zuständigen Gremien (Ratskommission und Rat) ordnungsgemäß berichtet werden. Und zwar wie es sich gehört: nichtöffentlich. Leider konnte die Akteneinsicht nicht umfassend durchgeführt werden, da die Akten des Rechtsdezernenten nachweislich nicht vollständig vorgelegt worden sind. Sie enden mit Datum 22.07.2010. Die SPD-Ratsmitglieder konnten hinsichtlich der Kostenerstattung keine Unregelmäßigkeiten in den Akten feststellen. Im Gegenteil, das umfassende Rechtsgutachten zur abschließenden Absicherung der Kostenerstattung spricht aus Sicht der SPD-Fraktion eindeutig für das sorgfältige Vorgehen des Stadtdirektors und Prozessbevollmächtigten.

Die SPD-Fraktion nimmt deshalb befremdet zur Kenntnis, dass es den Grünen wieder einmal nur darum geht, angebliche Fehler in der Verwaltung aus politischen Motiven in der Sommerpause hoch zu ziehen.

„Das Theater soll endlich beendet werden, fordert SPD-Fraktions-Chef Prüsse. Die Stadt hat andere Probleme, die es zu lösen gilt. Viel Geld für ein unsinniges Berufungsverfahren auszugeben, aber Stadtbezirke aufzulösen und Bezirksverwaltungsstellen zu schließen. Das sollen die Grünen dem Bürger mal erklären." 

 

                                                                                                                  
FDP/Bürgerliste-Presseerklärung vom 05.08.2011

 

Kämmerer im Ausnahmezustand
FDP/Bürgerliste kritisiert fehlende Transparenz bei Kostenentscheidung

Als teilweisen Rückschritt in alte Zeiten wertet FDP/Bürgerliste die Art und Weise der Kostenerstattung an die SPD im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zur möglichen Wiederholungswahl. Nach den Sommerferien will die Fraktion dem Stadtkämmerer - und Prozessbevollmächtigten in Personalunion - Jörg Stüdemann (SPD) die Möglichkeit geben, sein Vorgehen zu erklären.

„Zwei Juristen - drei Meinungen und ein Kämmerer im parteipolitischen Ausnahmezustand", fasst der Fraktionsvorsitzende Lars Rettstadt (FDP) das Vorgehen Stüdemanns im Zuge der Kostenerstattung angefallener Gerichts- und Anwaltskosten an die SPD zusammen.

Dabei geht es der Fraktion erstmal nicht um das `ob` sondern zunächst um das `wie`: „Die letzte Ratssitzung liegt noch nicht so lange zurück. Da hätte man gut und gerne über die beabsichtigte Kostenerstattung informieren können, wenn man denn gewollt hätte. Aber das dürfte nicht im Sinne der Sozialdemokraten gewesen sein", erklärt Rettstadt die „wohlmöglich nicht ganz so einsame Entscheidung" Stüdemanns mit einem entsprechenden Druckpotential. „Das war wenig souverän und erinnert stark früher."

Basis für die Kostenerstattung ist ein jüngst vom Kämmerer in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das sich unter anderem auf die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 2.3.2011 stützt.

„Vergleicht man dieses Ergebnis mit höchstrichterlichen Entscheidungen, so stellt man fest, dass diese nicht übereinstimmen", verweist Ratsmitglied Mauritz Faenger (FDP), Sprecher im Wahlprüfungsausschuss auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom August 2009. „Die Fragen, ob ein sog. Organstreitverfahren - und damit ggf. eine Kostenerstattungsmöglichkeit - gegeben ist oder die SPD-Mitglieder `nur` als Privatpersonen ohne Erstat-tungsanspruch klagen, können wir angesichts der bisherigen Einmaligkeit dieses Rechtsstreits nicht beantworten. Letztlich bleibt die Klärung womöglich einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten."

Für erklärungsbedürftig hält FDP/Bürgerliste die Fragen, inwieweit das Rechtsamt mit welcher Rechtsauffassung bei der Entscheidung eingebunden war und welche Rückerstattungsmodalitäten im Falle einer womöglich zu Unrecht erfolgten Zahlung gegenüber der SPD vereinbart worden sind.

„Wir gehen davon aus, dass der Kämmerer so umsichtig war, entsprechende Vorkehrungen zum Schutz des Haushaltes und der Steuergelder zu treffen", kündigt Rettstadt eine Initiative der Fraktion für die Ratssitzung Ende September an. „Zur Not müssen Gelder auch wieder zurückgeholt werden."