Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

05.01.2012: Die Prozesskosten der SPD 

Die GRÜNEN im Rat werden sich nach den aktuellen Äußerungen des SPDFraktionsvorsitzenden zur Übernahme der Prozesskosten der gegen die Wiederholung der Kommunalwahl klagenden SPD-Ratsmitglieder erneut an den Regierungspräsidenten wenden. Der Regierungspräsident soll dabei in seiner Funktion als Kommunalaufsicht aufgefordert werden, die bereits vorgenommenen Zahlungen der SPD-Fraktion zurückzufordern.

Mit seiner Ankündigung, die Prozesskosten aus den Fraktionszuwendungen zu bezahlen, singt Ernst Prüsse das alte Dortmunder SPD-Lied: Ich mache mir die Welt, so wie sie mir gefällt. Die SPD-Fraktion bedient sich damit nach Gutsherrenart aus der städtischen Kasse und damit aus Steuergeldern. Damit macht sie gleich zu Beginn des neuen Jahres deutlich, was sie von der Gemeindeordnung hält: nichts. Weil es anscheinend ein eigenes Dortmunder SPD-Recht gibt. Gut, dass die Wählerinnen und Wähler bei der Wiederholung der Kommunalwahl in den kommenden Monaten dieses Verhalten mit ihrer Stimme bewerten können.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster muss die SPD-Fraktion umgehend die 120.000 Euro an die Stadt zurückzahlen, die SPD-Kämmerer Jörg Stüdemann am Rat vorbei der SPD-Fraktion für die Prozesskosten der klagenden SPDRatsmitglieder zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang hat der Regierungspräsident, der immerhin auch Parteifreund ist, in seinem Schreiben aus Dezember eindeutig festgestellt: Wenn die SPD-Fraktion die Kosten der klagenden Ratsmitglieder übernimmt, entspricht das nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung. Die für die Fraktionsgeschäftsführung aus dem städtischen Haushalt bereitgestellten Zuwendungen dürfen nicht für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für einzelne Ratsmitglieder verwendet werden.

Der SPD und ihrem Fraktionsvorsitzenden ist das vollkommen egal. Ernst Prüsse scheint entweder eine andere Gemeindeordnung zu haben oder sich seine eigene zu schreiben. Mit seinem Hinweis auf eine andere Rechtsauffassung kann er nicht das städtische Rechtsamt meinen. Das hatte in einem nicht mit dem Rechtsdezernenten abgestimmten Schreiben weit vor dem Urteil des OVG festgehalten, dass die Prozesskosten der Ratsmitglieder von der Fraktion vorgeschossen werden können. Von einer Übernahme war nicht die Rede. Mit seiner individuellen Rechtsauffassung steht Ernst Prüsse also ziemlich alleine da.

Auch an weiteren Äußerungen zeigt sich das merkwürdige Verständnis von Ernst Prüsse: Denn nicht der Rat hat mit seiner Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen den Schaden verursacht. Es war der ehemalige SPD OberbürgermeisterLangemeyer, der laut OVG Münster für die entstandene Situation verantwortlich ist. Die SPD hätte es einfacher und billiger haben können, wenn sie auf die Klagen gegen die Wahlwiederholung verzichtet hätte. Dann hätte die Wahl längst im letzten Frühjahr zusammen mit der damaligen Landtagswahl stattgefunden. Das hätte Geld, Zeit und Arbeitsaufwand gespart. Es war aber der SPD-Fraktionsvorsitzende Prüsse, der seine FraktionskollegInnen ausdrücklich ermuntert hat, zu klagen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nun dafür bezahlen. Das ist ungeheuerlich.