Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

22.06.2015 Kommunalinfo: Rot-Grün schüttet 2016 fast 10 Milliarden Euro an die Kommunen aus – über 4 Prozent mehr als 2015!

Rund 10 Mrd. € werden über das Gemeindefinanzierungsgesetz den Kommunen in nächsten Jahr zur Verfügung gestelltLiebe Freundinnen und Freunde,

wie in jedem Jahr so hat die Landesregierung auch in diesem noch vor der Sommerpause die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) des kommenden Jahres beschlossen.

Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 erhalten die Städte und Gemeinden in NRW die Rekordsumme von 9,98 Milliarden Euro. Sie steigt damit gegenüber 2015 aufgrund höherer Steuereinnahmen um etwa 400 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von vier Prozent. Mit dem GFG 2016 wird bis auf einige wenige Detailänderungen die Systematik des letztjährigen GFGs fortgeführt, in der erstmals eine Reihe von Vorschlägen des Gutachtens des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo) von 2013 umgesetzt worden waren.

 Eckpunkte für das GFG 2016

Wir GRÜNE haben bei unserer Kommunalpolitik alle Kommunen im Blick. Das gilt natürlich auch für den Finanzausgleich bzw. das GFG. Zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen der Stufe II wird die Finanzausgleichsmasse um 115 Millionen Euro befrachtet. Gleichzeitig werden die Kommunen nicht an den Mehreinnahmen  aus der im Jahr 2015 vorgenommenen Erhöhung der Grunderwerbsteuer beteiligt. Die entsprechenden rund 70 Millionen Euro werden auf den Kommunalanteil der Solidarumlage angerechnet. Die abundanten Kommunen müssen so 2015 nur noch 90 Millionen Euro für  ihren Anteil an der Solidarumlage leisten.

Im GFG 2016 wird - entsprechend den Empfehlungen des FiFo-Gutachtens zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichs - wieder auf eine gepoolte Querschnittsdatenschätzung (Jahresmittel der Daten aus den Jahren 2009 bis 2012) zurückgegriffen. Diese soll aufgrund eines mehrjährigen Betrachtungszeitraums eine gewisse Verstetigung und damit einhergehend bessere Planbarkeit der Finanzflüsse bewirken. Mit der Einbeziehung der Haushaltsdaten 2012 ändern sich zwangsläufig die Parameter zur Ermittlung der gemeindescharfen Anteile an den Schlüsselzuweisungen, wie nachfolgende Übersicht zeigt:

Tabelle zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015/2016 

Durch die Stauchung der Hauptansatzstaffel von 148 auf 142 Prozentpunkte, die Anhebung des Soziallastenansatzes und des Zentralitätsansatzes sowie der Veränderung des Schüleransatzes ergeben sich zwangsläufig Änderungen zur Höhe der jeweiligen Schlüsselzuweisungen.

Strukturschwache Kommunen profitieren vom höheren Soziallastenansatz. Der ländliche Raum hat Vorteile durch die Stauchung der Hauptansatzstaffel. Verlierer sind die größeren kreisfreien Städte. Die höhere Wertung des Zentralitätsansatzes kommt Kommunen mit Pendlerüberschüssen an abhängig beschäftigten ArbeitnehmerInnen zugute. Nach einer ersten Einschätzung auf Basis der Daten des GFG 2015 sind folgende Entwicklungen zu erwarten: Struktur- und einwohnerstarke Städte wie Bonn, Köln und Münster werden gegenüber dem GFG 2015 verlieren. Strukturschwache Kommunen mit überdurchschnittlichen KdU-Aufwendungen im kreisangehörigen Raum wie Moers, Wesel, Kamp-Lintfort, Alsdorf, Stolberg oder Bergheim gehören zu den Gewinnern. Genauere Zahlen werden wir Ende Juli über das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) mit der ersten Modellrechnung für alle Kommunen und Kreise in NRW erhalten. Hierüber werden wir Euch zeitnah informieren. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag findet nach den Sommerferien statt. Die Verabschiedung des GFG 2016 ist mit der Verabschiedung des Landeshaushalts im Dezember vorgesehen.

Mittelverteilung für das Stärkungspaktgesetz für die Jahre 2011 und 2012 verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit Urteil vom 25. Mai 2015 bestätigt, dass die Verteilung der Konsolidierungsbeihilfen durch den von der rot-grünen Landesregierung aufgelegten Stärkungspakt mit der Landesverfassung vereinbart ist. Die Stadt Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen) sah das interkommunale Gleichbehandlungsgebot dadurch verletzt, dass die Verteilung der Hilfen nach einem fehlerhaften Schlüssel erfolgt ist, da sich die zugrunde liegenden Haushaltsdaten einiger Kommunen verändert hatten. Dieser Fehler sei aber nicht dem Land anzulasten, so das Urteil des Gerichts. Damit bestätigt der Gerichtshof voll und ganz die Linie der rot-grünen Landesregierung und beweist damit, dass der Stärkungspakt für die Kommunen auch juristisch auf festen Füßen steht.

Der Stärkungspakt Stadtfinanzen war bereits Ende 2011 vom Landtag beschlossen worden. Hierbei soll den überschuldeten bzw. von Überschuldung bedrohten Kommunen in NRW finanziell geholfen werden. Der Hauptanteil von rund 70 Prozent bzw. 5,76 Milliarden Euro wird aus dem Landeshaushalt finanziert, der Rest wird über das GFG und durch die Solidaritätsumlage der im Landesvergleich abundanten Kommunen an die armen gestemmt.  Gegen die Solidaritätsumlage ist ebenfalls eine Verfassungsklage eingereicht worden. Eine Entscheidung ist voraussichtlich erst 2016 zu erwarten. 

Mit grünen Grüßen

Mario Krüger (MdL)