Die NRW-Kommunen bekommen 2016 mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) fast zehn Mrd. € vom Land. Wie bereits in den letzten Jahren wird es eine weitere Steigerung der GFG-Mittel geben. So weist das GFG 2016 die höchste Zuweisung auf, die es in Nordrhein-Westfalen im GFG bisher gegeben hat. Im Bemessungszeitraum ist die auf Basis der mittleren Hebesätze ermittelte Steuerkraft der Kommunen um 2,1 % auf 19,736 Mrd. € gestiegen.
Die Orientierungsdaten des Landes vom Juli 2014 gingen demgegenüber von einer Steigerung der kommunalen Steuereinnahmen (Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Grundsteuer) von 4,2 % aus. Was heißt das?
Neben den durch die Regressionsanalyse ausgelösten Änderungen der einzelnen Verteilungsparameter, u.a. der
ist die jeweils eigene Steuerentwicklung bestimmend für die Höhe der GFG-Schlüsselzuweisungen. Kommunen mit Steuermehreinnahmen, die höher als 2,1 % sind, erhalten aufgrund des Ausgleichsmechanismus geringere Zuweisungen. Kommunen mit unterdurchschnittlicher Steuerentwicklung, d.h. der Zuwachs ist kleiner als 2,1 % gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum, erhalten höhere Zuweisungen.
Mehr Geld für die Gemeinden und Kommunen
Seit 2010 werden die Kommunen nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder an den Grunderwerbsteuer-Einnahmen beteiligt. Dadurch stehen rund 400 Mio. €/Jahr mehr im GFG 2016 zur Verfügung. Mit dem GFG 2016 erhalten die kreisfreien Städte zusammen fast 171 Mio. € (+ 3,8 %) mehr als 2015, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich über Mehreinnahmen von über 81 Mio. € (+ 2,6 %) freuen, während die Kreise insgesamt rund 3,2 % oder 34 Mio. € mehr bekommen. Die beiden Landschaftsverbände erhalten 2016 insgesamt 3,4 % bzw. fast 30 Mio. € mehr als 2015.
Ungeachtet früheren Taten stellen sich heute CDU/FDP als vermeintlicher Anwalt kommunaler Interessen dar. Eine Bedarfsanalyse der komm. Aufwendungen soll Grundlage des Finanzausgleichs sein - wie in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Danach werden zur Ermittlung des erforderlichen Finanzbedarfs die mittleren Aufwendungen der Kommunen zugrunde gelegt, höhere Aufwendungen gekappt. Eine Beteiligung bei wirtschaftlich guten Zeiten mit wachsenden Steuereinnahmen erfolgt nicht. Kommunale Sparerfolge, Steuermehreinnahmen oder Entlastungseffekte des Bundes werden zeitnah vom Land abgeschöpft, (so z.B. in Sachsen-Anhalt), die Kommunen verbleiben dauerhaft in der Mindestausstattung. Anders in NRW: über das Verbundquoten-Modell werden Kommunen an wachsenden Steuereinnahmen beteiligt. Vergleichbare Modelle gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein. Dass die Beteiligung der NRW-Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes einen Vergleich zu anderen Ländern nicht scheuen muss, zeigt nachfolgende Tabelle:
Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen
Baden-Württemberg | Bayern | Niedersachsen | NRW | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein |
23,00% | 12,75% | 15,50% | 23,00% | 21,00% | 20,57% | 18,00% | 17,83% |
Nordrhein-Wesfalen steht vergleichsweise gut da
Selbst mit Blick auf die in den Ländern unterschiedlich einbezogenen Steuern in die Verbundmasse steht NRW gut dar, wie ein Vergleich mit Bayern zeigt. In Bayern wurden aus dem allg. Steuerverbund 3.231 Mio. €, der Grunderwerbssteuer 434,4 Mio. €, dem Einkommenssteuerersatz als Ersatz im Zuge der Neuregelung des Familienausgleichsgesetz und des Steuervereinfachungsgesetz 508 Mio. €, weitere Zuweisungen an die Bezirke 306 Mio. € sowie Investitionspauschalen für Schulen 98,3 Mio. € bereitgestellt. Insgesamt also 4,578 Mrd. € für 2012 (neuere Zahlen liegen nicht vor). Demgegenüber haben die NRW-Kommunen 8,421 Mrd. € mit dem GFG 2012 erhalten. Oder anders formuliert: Pro Einwohner wurden in NRW 477 € bereitgestellt, in Bayern nur 360 € - trotz höherer Steuereinnahmen.