Sollten sich die Überlegungen in der EU im Zusammenhang mit Basel III durchsetzen, dann müssen die Banken und Sparkassen ihr Kreditgeschäft komplett neu ausrichten, zum Teil erfolgt dies jetzt schon. Die Umsetzung in der Europäischen Union wird über Änderungen der Capital Requirements Directive (CRD) erfolgen und soll ab 2013 schrittweise in Kraft treten.
Zusammengefasst sind folgende Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen vorgesehen:
Die Kapitalquoten sollen steigen: Für jeden Kredit müssen gegenüber Basel II 30 Prozent mehr Eigenkapital vorgehalten werden. Damit verteuert sich zum Beispiel ein typischer Mittelstandskredit um etwa 0,4 Prozentpunkte.
Vorhandene Eigenkapital-Bestandteile werden restriktiver behandelt, teilweise sogar wegdefiniert.
Es wird eine Verschuldensquote, die so genannte Leverage Ratio, eingeführt, die risikounabhängig das Verhältnis zwischen Eigenkapital und eingegangenen Engagements beschreibt.
Es sollen Liquiditätsanforderungen eingeführt werden: Neben Barmitteln als hochliquide Mittel soll der Puffer zu mindestens 60 Prozent aus Staatsanleihen und Zentralbankguthaben bestehen. Solche Papiere werden damit zum Beispiel gegenüber Unternehmensanleihen, die nicht oder schlechter als AA-geratet sind, bevorzugt.
Gleichfalls neu ist die Refinanzierungskennzahl. Sie gibt vor, dass langfristige Aktiva wie etwa Unternehmenskredite auch in höherem Maße als bisher langfristig refinanziert werden müssen. Es bedeutet, dass gerade einlagenstarke Institute wie die Sparkassen oder die Genossenschaftsbanken, die heute die Einlagen umfassend im Kreditgeschäft mit Unternehmen einsetzen, künftig Kredite nicht mehr im bisherigen Umfang langfristig herausgeben können. Damit werden Zinsrisiken auf die Kunden verlagert und die Kurzfristkultur verstärkt. Die neuen Liquiditäts- und Refinanzierungsanforderungen verteuern Kredite nochmals um etwa 0,2 Prozentpunkte.
Konsequenzen für die Kommunen
Was sind nun die Konsequenzen dieser Regelungen für die Kommunen? Heute sind Sparkassen und Landesbanken die wichtigsten Kreditgeber für Kommunen und Länder – mit Markanteilen von 45,3 beziehungsweise 35,4 Prozent. In absoluten Zahlen sind das Kreditvolumina von über 141 Milliarden Euro.
Unter den bislang geltenden Regelungen von Basel II galten Kommunalkredite als Kredite ohne Risiko. Sie waren daher nicht mit Eigenkapital zu unterlegen. Der Grund dafür ist, dass Kommunen insolvenzunfähig sind. Dies ändert sich – Stand heute – nicht. Das Risikogewicht von Direktausleihungen der Kreditinstitute an Kommunen soll sich auch zukünftig an der Bonitätsbeurteilung des Zentralstaates orientieren. Dennoch wirken sich Basel III und die mit der EU-Gesetzgebung vorgesehenen Regelungen belastend auf die Kommunalfinanzierung aus.
Dies wird beispielhaft an der so genannten Leverage Ratio deutlich. Die Leverage Ratio setzt das bankaufsichtliche Eigenkapital in Relation zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte eines Instituts und limitiert das Verhältnis auf drei Prozent.
Entscheidend ist damit die neue Definition des bankaufsichtlichen Eigenkapitals. Besonders spürbar werden hier für deutsche Kreditinstitute, nicht zuletzt Sparkassen und Landesbanken, aber auch Genossenschaftsbanken sein, die deutlich verschärften Anforderungen an die Anerkennung harter Kernkapitalinstrumente erfülen müssen. Viele Institute haben in der Vergangenheit stille Einlagen hereingenommen, die ohne Probleme als hartes Kernkapital anerkannt worden sind. Entscheidend ist die neue Definition des bankaufsichtlichen Eigenkapitals.
Künftig orientiert man sich bei den Definitionen eher an börsennotierten Aktiengesellschaften anglo-amerikanischen Zuschnitts. Stille Einlagen werden danach nur noch unter ganz engen Vorgaben anerkannt. Damit wird in erheblichem Umfang tatsächlich vorhandenes Eigenkapital „wegdefiniert“. Vor allem im Falle von Sparkassen wirkt sich darüber hinaus die Verschärfung der Kapitalabzugsregelungen negativ auf das bankaufsichtliche Eigenkapital und damit auf die Leverage Ratio aus.
Hiernach müssen alle direkten und indirekten Beteiligungen an anderen Instituten vom harten Kernkapital der Sparkassen abgezogen werden. Das betrifft bei Sparkassen insbesondere die Beteiligungen an den Landesbanken und anderen Verbundunternehmen, die über die Regionalverbände gehalten werden. Damit steht deutlich weniger Eigenkapital für Kreditvergaben zur Verfügung.
Wie bereits erwähnt, soll das Risiko der getätigten Geschäfte bei der Berechnung der Leverage Ratio grundsätzlich keine Rolle spielen. Während bei den Kapitalanforderungen Kommunalkredite nicht oder nur sehr gering berücksichtigt werden, soll es bei der Ermittlung der Leverage Ratio eine Nullanrechnung der Kommunalkredite nicht geben. Die Wirkung: Die Kapitalbasis verringert sich durch regulatorische Definitionen teilweise deutlich. Die Kommunalkredite werden aber bei der Leverage Ratio voll angerechnet. Damit können gerade die im Kommunalkreditgeschäft tätigen Institute besonders schnell in die Lage kommen, aus Gründen der Verschuldungsquote Aktiva abbauen zu müssen. Es ist nicht schwer zu prognostizieren, dass dies vor allem margenarmes Geschäft wie den Kommunalkredit treffen wird.
Im Ergebnis schafft die Leverage Ratio damit Anreize, risikoreichere Geschäfte einzugehen und risikoarmes Kommunalkreditgeschäft abzubauen. Das konterkariert das eigentliche Ziel von Basel III. Es droht also ein Zurückfahren des Kommunalgeschäfts sowie eine Verschlechterung des Risikoprofils der Institute. Beides kann Kommunen als Träger von Sparkassen und Kunden von Banken und Sparkassen nicht gefallen.
Nun ist zwar die Ausgestaltung der Leverage Ratio noch nicht final verabschiedet. Die aktuellen Planungen sehen vor, sie zunächst als Meldekennzahl, aber ab 2018 als verbindliche Mindestgröße einzuführen. Zu befürchten ist allerdings, dass der Marktdruck, nicht zuletzt durch Ratingagenturen, einen faktischen Druck auslösen wird, diese Anforderungen schon vorher zu erfüllen.
Es stellt sich die Frage, warum solche Auswirkungen sinnvolle Schlussfolgerungen aus der Finanzkrise sein sollen. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass Basel III für international tätige Großbanken erarbeitet worden ist. Anders als in den Vereinigten Staaten sollen diese Regeln nun aber in Europa auf alle Banken und Sparkassen angewandt werden. Mainstreet- und Wallstreet-Banking werden also über einen Leisten geschlagen, Ungleiches wird gleich behandelt. Tatsächlich müsste man doch unterschiedlichen Größen, Geschäftsmodellen und Risiken der Institute durch differenzierte Regeln Rechnung tragen.
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2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
01. 01. 2019 |
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Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio) |
Überwachungsphase |
Parallelbetrieb |
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Übernahme |
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Mindestkernkapitalrate (Common Equity Capital Ratio) |
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3,5 % |
4,0 % |
4,5 % |
4,5 % |
4,5 % |
4,5 % |
4,5 % |
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Kapitalerhaltungspuffer |
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0,625 % |
1,25 % |
1,875 % |
2,5 % |
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Minimum Kernkapital plus Kapitalerhaltungspuffer |
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3,5 % |
4,0 % |
4,5 % |
5,125 % |
5,75 % |
6,375 % |
7,0 % |
Zusammengefasst sind folgende Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen vorgesehen:
Die Kapitalquoten sollen steigen: Für jeden Kredit müssen gegenüber Basel II 30 Prozent mehr Eigenkapital vorgehalten werden. Damit verteuert sich zum Beispiel ein typischer Mittelstandskredit um etwa 0,4 Prozentpunkte.
Vorhandene Eigenkapital-Bestandteile werden restriktiver behandelt, teilweise sogar wegdefiniert.
Es wird eine Verschuldensquote, die so genannte Leverage Ratio, eingeführt, die risikounabhängig das Verhältnis zwischen Eigenkapital und eingegangenen Engagements beschreibt.
Es sollen Liquiditätsanforderungen eingeführt werden: Neben Barmitteln als hochliquide Mittel soll der Puffer zu mindestens 60 Prozent aus Staatsanleihen und Zentralbankguthaben bestehen. Solche Papiere werden damit zum Beispiel gegenüber Unternehmensanleihen, die nicht oder schlechter als AA-geratet sind, bevorzugt.
Gleichfalls neu ist die Refinanzierungskennzahl. Sie gibt vor, dass langfristige Aktiva wie etwa Unternehmenskredite auch in höherem Maße als bisher langfristig refinanziert werden müssen. Es bedeutet, dass gerade einlagenstarke Institute wie die Sparkassen oder die Genossenschaftsbanken, die heute die Einlagen umfassend im Kreditgeschäft mit Unternehmen einsetzen, künftig Kredite nicht mehr im bisherigen Umfang langfristig herausgeben können. Damit werden Zinsrisiken auf die Kunden verlagert und die Kurzfristkultur verstärkt. Die neuen Liquiditäts- und Refinanzierungsanforderungen verteuern Kredite nochmals um etwa 0,2 Prozentpunkte.