Die Kommunen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die Kredite in Fremdwährung aufgenommen haben, sind seit der Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Franken und den heftigen Turbulenzen auf den Finanzmärkten vor große Herausforderungen gestellt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte ohne jede Vorwarnung die sofortige Aufhebung des Mindestkurses bekannt gegeben, unter anderem um Spekulanten keinen Vorteil zu verschaffen. Von dieser finanzpolitischen Entwicklung in der Schweiz wurden die Kommunen überrascht, die Kredite in Schweizer Franken aufgenommen hatten und somit von den Kursschwankungen betroffen sind. Selbst Finanzexperten konnten die dramatische Entwicklung nicht vorhersehen.
Noch im Januar diesen Jahres versicherte Jean-Pierre Danthine, Direktoriumsmitglied der SNB, dass sie Kursgrenze von 1,20 Franken je Euro aufgrund der Deflationsgefahren das Kerninstrument der Schweizer Geldpolitik sei und beibehalten werde. Tatsächlich aber gab die SNB am 15.01.2015 die Kursuntergrenze von 1,20 Franken zu einem Euro auf, der Kurs endete nach einem Tief von 0,85 dann mit 1,03 – ein drastischer Verfall.
Für die Kommunen, die in Fremdwährung Kredite aufnehmen gibt es ein Reglement. Die Kreditaufnahmen der Kommunen unterliegen der Gemeindeordnung (GO NRW). Nach einem Erlass des Innenministeriums muss vor Kreditaufnahme, eine Ratsentscheidung herbeigeführt werden. Zudem müssen Sicherungsmaßnahmen zur Risikobegrenzung von Wechselkursschwankungen getroffen werden. Eine Möglichkeit der Risikominimierung liegt in der rechtlich festgehaltenen Möglichkeit für Kommunen, Zinsderivate zur Zinssicherung und zur Optimierung ihrer Zinsbelastung nutzen.
Möglicherweise wurden aber diese Voraussetzungen in einigen Räten bei der Kreditaufnahme von Fremdwährungen nicht beachtet. Es ist vorgesehen, dass zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aufnahme von Krediten in fremder Währung die örtlichen Bedürfnisse die Entscheidungs-und Auswahlkriterien einschließen müssen. Mögliche Zins- bzw. Währungssicherungsinstrumente sind ebenso zu bestimmen – von der Gemeinde sind dafür die notwendigen Informationen einzuholen. Hinzu kommt die Verpflichtung, sich selbst Kenntnisse über Sicherheiten und Risiken im Vergleich zu einer anderen Kreditaufnahme zu verschaffen. Wegen des möglichen Wechselkursrisikos von Fremdwährungen bedarf es außerdem der laufenden, eigenverantwortli- .chen Kontrolle über die gesamte Laufzeit des Kreditgeschäfts in fremder Währung.
Zudem ist für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtend festgelegt, dass eine Risikovorsorge, abhängig von der Höhe des Wechselkursrisikos, getroffen wird. Für diese Risikovorsorge ist eine Rückstellung zu bilden, die erst nach dem Wegfall des besonderen Fremdwährungsrisikos aufzulösen ist. Sollten keine konkreten Anhaltspunkte für die Bestimmung der Risikovorsorge vorliegen, kann ein Wertansatz in Höhe der Hälfte des Zinsvorteils der Gemeinde aus der Kreditaufnahme in ausländischer Währung in der Bilanz passiviert werden.
Diese Instrumente der Risikominimierung wurden offensichtlich von einigen NRW-Gemeinden nicht beachtet, obwohl die Kommunen die haushaltswirtschaftlichen Grundsätze "Wirtschaftlichkeit" und "Sparsamkeit" beachten müssen. Dazu gehört auch der Grundsatz, dass die Beachtung der Sicherheit und Risikominimierung bei der Gestaltung der Kreditkonditionen absolut Vorrang hat.
Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes sind zudem alle Vertragselemente zu berücksichtigen und zu bewerten. Bei der Bewertung der Risiken des Franken, lagen die Kommunen sichtlich falsch. Aus heutiger Sicht muss man sagen, dass die Aufnahme der Schweizer Franken-Kredite im Jahre 2010 ein Fehler war. Dennoch sollte man den Kämmerern und Räten in NRW zugestehen, dass die dramatische aktuelle Entwicklung der Schweizer Währung selbst für Finanzexperten nicht absehbar war. Sorgar die Schweizer Börse war so überrascht, dass sie auf die Aufhebung des Mindestkurses heftiger reagierte, als nach den Terroranschlägen am 11. September 2001.
Die Analyse der Schwankungsbreiten des Franken überzeugte viele Räte. Daher wurde die Schweizer Währung gegenüber anderen Niedrigzins-Währungen aufgrund des minimalen Risiko Zudem erklärte die Schweizerische Nationalbank (SNB) zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme, dass die Kursuntergrenze von 1,20 Schweizer Franken für die Schweizer Wirtschaft von existenzieller Bedeutung ist. Verständlich, dass die Kommunen, genauso wie große, global agierende Unternehmen, darauf vertraut hatten. Selbst im großen Bankengeschäft hat die Finanzkompetenz nicht ausgereicht, um sich die Aufhebung der Kursuntergrenze als reelle Möglichkeit vorzustellen. Die Deutsche Bank stand ebenso vor einem finanziellen Scherbenhaufen, wie die Raiffeisen Bank International.
Auch die technische Absicherung des Risikos wäre für die Kommunen nicht möglich gewesen. Die üblicherweise eingesetzte Stop-loss-Order ist bei einem Finanzdisaster diesen Ausmaßes leider wirkungslos. Für eine Option auf die Bereitstellung von beispielsweise 220 Millionen Schweizer Franken zu 1,20 Euro, hätten die Kommunen 5 Millionen pro Jahr berappen müssen – eine erhebliche Belastung der kommunalen Haushalte, die angesichts der Risikoeinschätzung nicht vermittelbar gewesen wäre.
Dennoch muss die Diskussion über die Zukunft der Schweizer Franken-Kredite weiterhin kritisch geführt werden. Insbesondere die Handlungsalternativen, wie sofortige Rückzahlung, Rückzahlung bei Fälligkeit, einfache oder mehrfache Prolongation sollten in den Räten im Haupt- und Finanzausschuss von den Kämmerern vorgelegt und den Fachpolitikern bewertet werden. Zu den Handlungsoptionen zählen:
Unanhängig davon, für welche Option sich die Räte entscheiden werden, muss man abschliessend feststellen, das auf freien Devisen-Märkten Handelsprozesse und Risiken nicht immer absehbar sind. Die Schweiz sah sich durch den festen Euro-CHF-Wechselkurs im Zugzwang, den Franken gegenüber dem Dollar abwerten, obwohl die wirtschaftlichen Rahmendaten zwischen Euroraum und Schweiz völlig unterschiedlich sind. Die SNB sah sich diesem Druck nicht mehr gewachsen.
Die internationalen Finanzmärkte sind erheblichen Einflüssen ausgesetzt. Beispielsweise hatte die Aussicht auf Zinsanhebungen der Notenbank in den USA (FED) und die bewusste Schwächung des Euro durch die Europäische Zentralbank (EZB) um die Deflation zu verringern, einen erheblichen Einfluss auf die Märkte. Dasselbe gilt für internationale politische Entwicklungen, wie beispielsweise die aktuellen Krisenregionen Syrien und Ukraine oder die anstehenden Neuwahlen in Griechenland und einem möglichen Austritt der Griechen aus dem Euro.
Die Vorstellung, dass Kreditaufnahmen in Fremdwährung eine „sichere Bank“ seien, sind daher naiv. Das ist spätestens seit dem Eklat rund um den Schweizer Franken jedem klar geworden. Nun ist es wichtig nach Vorne zu schauen und in den Städte und Gemeinden in NRW ernshaft zu diskutieren, wie man in Zukunft den Verlust von Millionen von Euro verhindern kann. Aus den Erfahrungen der letzten Wochen muss die Lehre gezogen werden: Ohne Risikoabsicherung sind internationale Finanzgeschäfte für die öffentliche Hand zu riskant.
Fotonachweis:
Schuldverschreibung der Stadt Bochum über 1.000 Franken aus 1944,
Quelle: Manfred Busch, Stadt Bochum