Der Landtag hat sich im Dezember 2011 für den Konsolidierungsweg über den Stärkungspakt Stadtfinanzen für die von der Kommunalfinanzkrise am meisten betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen entschieden. Diese Entscheidung steht und der Stärkungspakt wird bis 2020 wie vorgesehen umgesetzt.
Zur Finanzierung der Maßnahme wird neben dem Anteil des Landes von insgesamt 3,5 Mrd. Euro auch von den Kommunen im Lande ein Finanzierungsanteil erwartet. Neben dem Vorwegabzug im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) seit 2012 bei den Empfängerkommunen wird das die neue und zeitlich begrenzte Solidaritätsumlage. Das ist ein zusätzlicher aber notwendiger Anteil, da die abundanten Kommunen ansonsten als einzige nicht zu einem Solidaritätsbeitrag für die Stärkungspaktkommunen herangezogen würden. Mit der Solidaritätsumlage sollen von 2014 – 2020 auch die nachhaltig abundanten Kommunen ihren Beitrag leisten. Im Herbst ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, die Einbringung des Gesetzes in den Landtag erfolgt noch vor der Sommerpause. Im Übrigen beschreitet die Landesregierung und die sie tragendenden Landtagsfraktionen keinen Sonderweg. Vergleichbare Umlagen werden seit vielen Jahren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erhoben.
Spekulativ ist es zum heutigen Zeitpunkt Aussagen zur Höhe über die einzelnen, von den Kommunen zu leistenden Solidaritätsumlagen zu treffen. Letztlich können erst mit dem GFG 2014 belatbare Aussagen getroffen werden. Im Moment liegen weder die notwendigen Zahlen noch die Verteilkriterien vor. Klar ist aber, dass der über die Solidarumlage zu finanzierender kommunale Beitrag von ursprünglich 195 auf 181,6 Mio. Euro sich reduzieren wird. Gleichzeitig sind hinsichtlich der künftigen Kostenentlastungen nicht nur die Effekte der Grundsicherung zu berücksichtigen, sondern auch die Entlastungen aus der Neuberechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Weiterhin werden wir durch eine Einführung von Schwellenwerten sicherstellen, dass das Gebot zur Vermeidung einer Übernivellierung mit Abschöpfung der jeweiligen überdurchschnittlichen Finanzkraft einer Gemeinde beachtet wird.
Des Weiteren ist darauf hinweisen, dass die derzeitige Landesregierung im Gegensatz zu ihrer Vorgängerregierung erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Gemeinden mit höheren Mitteln auszustatten. Rund 884 Mio. € steuert das Land unter Einbeziehung der Stärkungspaktmittel allein in 2013 zur Finanzierung der Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zusätzlich zu den gestiegenen und anteilig weitergereichten Steuereinnahmen bei. Dies erfolgt trotz des erklärten Willens zur Begrenzung der Netto-Neuverschuldung und dem Festhalten am Schuldenpakt.
Eine darüber gehende Ausfinanzierung der Stufe 2 des Stärkungspaktes über den Landeshaushalt ist nicht darstellbar. Ebenso nicht eine komplette Finanzierung über Befrachtungen zu Lasten der Mittelausstattung des GFG. Denn das hieße, die sogenannten gesunden Kommunen außen vor zu lassen, was nicht gerecht wäre. Und es ist nicht auszuschliessen, dass die Umlagezahlungen auch eine Reihe von Kommunen in Haushaltssicherung treffen werden wird. Daher sind alle Stärkungspaktkommunen als Nehmer-Kommunen aufgefordert, dass die in den Haushaltssanierungsplänen vereinbarten Konsolidierungsbeiträge 1:1 umgesetzt werden.
Unter Würdigung der vorgenannten Bedingungen ist es sachgerecht, dass auch die strukturstarken Gemeinden ihren zeitlich befristeten Beitrag zur Finanzierung des Solidaritätspaktes leisten und damit ihre Solidarität mit den Stärkungspaktkommunen unter Beweis stellen.