Bezüglich der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit hatten einige Länder, darunter NRW, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die Bundesregierung dazu auffordert, über den 31.12.2013 hinaus Mittel für die SGB II-finanzierte Schulsozialarbeit bereitzustellen. Der Bundesrat hatte am 3. Mai diesen Gesetzentwurf beschlossen:
Nach dem Beschluss des Bundesrates lehnte die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates in ihrer Stellungnahme ab. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 13.06.2013 wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Die Beratung ist dort bis heute allerdings nicht abgeschlossen. So wird in dieser Legislaturperiode des Bundestages voraussichtlich wohl keine Regelung mehr getroffen werden, die eine Weiterfinanzierung über den Bund vorsieht.
Die Forderung nach einer Bundesbeteiligung über 2013 hinaus bleibt daher weiterhin aktuell - und hiermit verbunden die Forderung nach der Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern.
Übertragbarkeit der Mittel für Schulsozialarbeit auf kommende Haushaltsjahre:
Unabhängig von politischen Entscheidungen auf Bundesebene über die weitere Förderung der Schulsozialarbeit durch den Bund besteht natürlich die Möglichkeit, die Schulsozialarbeit auch im nächsten Jahr aus den hierfür bereitgestellten Mitteln des Bundes zu finanzieren, die von den Kommunen und Kreise für diesen Zweck noch nicht ausgegeben worden sind. Der Bund hat den Kommunen seit 2011 jährlich 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit und das außerschulische (Hort)Mittagessen gezahlt, für NRW allein rund 87 Millionen Euro pro Jahr.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) hat schon in seinem Bericht vom 27.12.2011 (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV15-1112.pdf?von=1&bis=0) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nicht verausgabten Mittel über einen begrenzten Zeitraum hinaus von den Kommunen zweckentsprechend verwendet können. Im Erlass vom 15.03.2012 zur „Übertragung von nicht verausgabten Haushaltsmitteln“ (siehe nachfolgender Link) hebt das MAIS hierauf nochmals ab:
„Soweit die Ihnen danach für das Bildungs- und Teilhabepaket zustehenden Mittel in einem Haushaltsjahr nicht vollständig verausgabt worden sind, ist eine Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln auf das Folgejahr unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung zulässig. Auf die im Rahmen der bevorstehenden Revision vorzunehmende Prüfung der Höhe der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket wird jedoch hingewiesen.“
(Dieser Erlass des MAIS hängt als pdf-Datei an. Er nimmt Bezug auf den Erlass vom 07.07.2011, der unter folgendem Link zu finden ist: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/Erlass_Juli_2011.pdf)
Die Rückmeldungen aus den Kommunen sind recht unterschiedlich. Während einige Kommunen bereits signalisiert haben, auch in 2014 die Schulsozialarbeit aus den noch nicht verausgabten Mitteln der Vorjahre weiter finanzieren zu wollen, überwiegt bei anderen die Skepsis. Diese begründen ihre Haltung oft auch mit dem Hinweis auf die Revision bei den BuT-Zahlungen des Bundes und die damit verbundene Forderung des Bundes, bisher nicht verausgabte Mittel mit den Zahlungen für 2013 und 2014 zu verrechnen.
Vgl. zur Begründung der Weiterfinanzierung z.B. Berichtsvorlage aus Münster:
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi//vo0050.php?__kvonr=2004035925&voselect=8856
oder Mitteilung der Verwaltung aus Bochum:
http://bochum.ris.openruhr.de/anhang/51c3ab41ed392629fc6b84a6.pdf)
WICHTIG: In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit nicht der Revision unterliegt, so wie sie für das Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen ist. Hierauf weist auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seinem Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Drs. 17(4-1)14) vom 19.11.2012, auf Seite 9 ausdrücklich hin. Dort heißt es:
„Das Ausgleichsvolumen des Bundes gegenüber den Kommunen beträgt in den Jahren 2011 bis 2013 voraussichtlich rd. 1,3 Mrd. Euro jährlich. Darin enthalten sind befristet bis 2013 nicht zweckgebundene Mittel in Höhe von jeweils 400 Mio. Euro, für NRW sind dies rd. 87 Mio. Euro jährlich. Hiermit war die politische Absicht verbunden, dass Länder und Kommunen den Betrag für das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schüler und/oder Schulsozialarbeit einsetzen. Diese Leistungen sind jedoch kein Bestandteil des Bildungspakets und unterliegen dementsprechend nicht der Revision.“
Weitere Informationen können dem Rundbrief http://gruene-fraktion-nrw.de/aktuell/publikationen/fachnewsletter/nldetail/nachricht/finanzierung-bildungs-und-teilhabepaket-sowie-schulsozialarbeit-sgb-ii.html entnommen worden.
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Zwischenlösung für die Schulsozialarbeit in Dortmund gefunden
Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 28.05.2013
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat in seiner heutigen Sitzung die Weiterbeschäftigung für alle 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die über das Bildungs- und Teilhabepaket beschäftigt sind, bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 beschlossen.
Die Hürden zu dieser erfreulichen Zwischenlösung konnten in den letzten Tagen dezernatsübergreifend genommen werden. „Es war ein langer Weg, der sich für alle Beteiligten gelohnt hat“, so Oberbürgermeister Ullrich Sierau.
„Wir freuen uns“, so die Fachdezernentinnen Birgit Zoerner/SPD und Waltraud Bonekamp/Grüne, „insbesondere auch für die Kinder und die Jugendlichen, die hiervon am meisten profitieren werden.“
Mit diesem Ergebnis kann die Schulsozialarbeit an den Dortmunder Schulen erst einmal fortgesetzt werden.
2011 hatte der Bund im Rahmen der SGBII- Reform befristet für drei Jahre jeweils zirka fünf Millionen Euro für zusätzliche Schulsozialarbeit in Dortmund zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat die Einrichtung von 81 zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit, die nach einem festen Kriterienkatalog an allen Schulformen eingesetzt wurden.
Die Schulsozialarbeiter/-innen wurden in bewährter Tradition gemeinsam von der Stadt und den freien Trägern eingestellt. Es mussten befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, da der Bund die Finanzierung nur bis Ende 2013 zugesagt hatte.
Im Laufe des Jahres 2013 laufen die befristeten Verträge aus und eine Verlängerung der Arbeitsverträge konnte aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Auch eine unbefristete Anstellung kam nicht in Frage.
Seit einigen Monaten wird in der Politik auf Bundes- und Landesebene über eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit intensiv diskutiert. Der Bundesrat hat inzwischen eine eigene Gesetzesvorlage zur dauerhaften Entfristung auf den Weg gebracht.
Nun hat man es in Dortmund mit der heute beschlossen Lösung geschafft, alle 81 Stellen zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 zu retten. Die Finanzierung wird aus den noch zur Verfügung stehenden Bundesmitteln für die Schulsozialarbeit sichergestellt, die von der Stadt nicht rückzuerstatten sind.
Die arbeitsrechtliche Problematik konnte ebenfalls gelöst werden: die städtischen Mitarbeiter/-innen wechseln zum ISB e.V. (Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen). Im Rahmen einer Personalversammlung wurde ihnen das Angebot der Übernahme zu den gleichen Arbeitsbedingungen an den gleichen Schulstandorten gemacht. Die Mitarbeiter/-innen der Träger verbleiben innerhalb der jeweiligen Organisation.
Damit ist es den Verantwortlichen gelungen, alle 81 Schulsozialarbeiter/-innen in die gut funktionierende Dortmunder Trägerlandschaft einzubinden.
Mit dieser Zwischenlösung ist nunmehr Zeit gewonnen, eine bildungspolitische Lösung auf Bundesebene zur langfristigen Absicherung der Schulsozialarbeit zu finden. Langfristig werden sich alle für eine dauerhafte Lösung einsetzen.