Die Städte und Gemeinden in NRW werden bei der Flüchtlingsunterbringung weiter finanziell entlastet. Die rot-grüne Landesregierung hat mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die Mitteln zur Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern ab 2017 auf eine monatliche Zahlung pro untergebrachtem Flüchtling umzustellen. Zur Entlastung der Kommunen werden die Zuweisungen auf insgesamt 1,948 Milliarden Euro erhöht. Inordrhein-westfälischen Haushalt sind 2016 insgesamt mehr als 4 Milliarden Euro an Ausgaben für Asylbewerber und Flüchtlinge eingeplant.
Bereits in den vergangenen Kommunalinfos wurde angekündigt, dass das Land die Städte und Gemeinden in NRW bei der Flüchtlingsunterbringung weiter finanziell entlastet. Die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und Grünen haben im Dezember 2015 zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, das im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelte System der Verteilung von Mitteln zur Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern ab dem Jahr 2017 von der bisherigen jährlichen Pauschale auf eine monatliche Zahlung pro kommunal untergebrachtem Flüchtling umzustellen. Diese Umstellung bedarf eines gewissen Vorlaufs, um eine neue Statistik zu implementieren, die die notwendigen personen- und monatsscharfen Daten enthält. Aus diesem Grund wird das Jahr 2016 als Übergangsjahr ausgestaltet, in dem die Berechnung und Verteilung der Mittel auf der Grundlage des bisherigen FlüAG-Systems mit einer gegenüber 2015 um 31 Prozent erhöhten jährlichen Pauschale erfolgt.
Zur Entlastung der Kommunen ist vorgesehen, dass die Zuweisungen an die Kommunen von derzeit rund 1,373 Milliarden Euro unter Einbeziehung der ab 2016 beschlossenen Beteiligung des Bundes auf insgesamt 1,948 Milliarden Euro erhöht werden. Das bedeutet umgerechnet auf die Gesamtzahl der Flüchtlinge nach der Prognose des BAMF eine Erhöhung der Jahreszuwendungen pro Flüchtling von 7.578 Euro auf 10.000 Euro. In diesem Zusammenhang wird erstmals auch der Personenkreis der Geduldeten auf Grundlage der Asylbewerberleistungsstatistik zum 31. Dezember 2014 berücksichtigt. Zudem wurde die Möglichkeit einer weiteren Evaluierung und Anpassung vereinbart, falls die Zugangszahlen im Laufe dieses Jahres deutlich über der erwarteten Prognose liegen werden.
Insgesamt sind im nordrhein-westfälischen Haushalt im laufenden Jahr 2016 mehr als 4 Milliarden Euro an Ausgaben für Asylbewerber und Flüchtlinge vorgesehen. Der Bund trägt im Jahr 2016 mit 796 Millionen Euro rund 19,6 Prozent der Ausgaben, was eine spürbar verringerte Anteilsfinanzierung darstellt: 2015 hat der Bund mit Zuweisungen in Höhe von 432 Millionen Euro noch 22 Prozent der vorgesehenen nordrhein-westfälischen Flüchtlingsausgaben getragen.
Ein Ungleichgewicht bei der Zuweisung der Flüchtlinge ist zwischenzeitlich dadurch entstanden, dass einzelne Kommunen, vor allem im kreisfreien Raum, weniger Flüchtlinge aufgenommen haben, als es nach der Verteilquote des FlüAG-Schlüssels eigentlich der Fall sein müsste. Die reduzierten Zuweisungen wurden diesen Kommunen im Einzelfall für einen vorübergehenden Zeitraum gewährt, weil sie mit besonders starken Überlastungen zu kämpfen hatten und in dieser Situation einen Dispens von der Bezirksregierung Arnsberg für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze zugestanden bekommen haben. Die einzelnen Gründe hierfür wurden nicht näher erläutert. Dies ist nicht ganz zu Unrecht auf Kritik von vielen Kommunen aus dem ländlichen Raum gestoßen.
Infolgedessen hat die Landesregierung die Bezirksregierung Arnsberg angewiesen, ab dem 27. Januar 2016 vorerst Zuweisungen ausschließlich in diejenigen Kommunen vorzunehmen, die aktuell Ihre Quote nach dem FlüAG nicht erfüllen. Dies betrifft vorraussichtlich insbesondere die Städte Köln, Duisburg, Dortmund, Krefeld, Mönchengladbach, Essen, Düsseldorf und Bochum. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine zügige Wiederherstellung der nach dem FlüAG vorgesehenen gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlinge und finanziellen Mittel auf die Kommunen im Land erfolgt.