Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

03.02.2016: Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen - GRÜNE fordern sofortige Vorgriffsregelung des Landes

Flüchtlingsunterkunft in Dortmund

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund fordern vom Land eine sofortige Vorgriffsregelung für die Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen. Hintergrund ist die Ankündigung der Bezirksregierung, kommunale Haushalte nur dann zu genehmigen, wenn diese von inzwischen längst überholten Flüchtlingszahlen ausgehen. Nachdem das Landes-Innenministerium und die Bezirksregierung kurz vor Weihnachten ein Schreiben zur Aufstellung der kommunalen Haushalte verschickt hatte, gab es starke Kritik, denn der Haushalt wurde bereits am 10. Dezember 2015 verabschiedet.

In Nordrhein Westfalen haben inzwischen mehr als die 194.000 Flüchtlinge, die die Bezirksregierung in den kommunalen Berechnungen zulassen will, ihr Zuhause gefunden. Die kommunalen Spitzenverbände und das Land Nordrhein-Westfalen haben vereinbart, aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen Anfang 2016 die Gelder für die Kommunen weiter aufzustocken. 2 Milliarden Euro hatte das Land den Kommunen als aufgestockte Pauschale zur Finanzierung der Flüchtlingskosten zugesichert. Doch reichen aus Sicht der GRÜNEN die geplante Erstattung von 10.000 Euro pro Jahr pro Flüchtling nicht aus. Land und Bund sind daher in der Verantwortung, diesen Betrag deutlich aufzustocken

Mario Krüger, Landtagsabgeordneter und kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, macht deutlich: "Wir haben mit den Kommunen eine klare Vereinbarung zur Erstattung der Flüchtlingsaufwendungen getroffen. Danach erhalten die Kommunen eine Erstattungspauschale von 10.000 € je Flüchtling auf Basis des geltenden Verteilungsschlüssel zu 90 % in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und zu 10 % auf Grundlage der Gemeindegröße. Grundlage sind die landesweiten Flüchtlingszahlen mit Stand vom 01. Januar 2016. Hierauf ist die Prüfung der eingereichten kommunalen Haushaltspläne durch die Kommunalaufsichtsbehörden abzustellen. Dies werden wir gegenüber dem Landes-Innenministerium nochmals klarstellen. Was allerdings nicht geht ist für darüberhinausgehende erwartete Zuwächse an neuen Flüchtlingen weitere Landeszuwendungen zu kalkulieren, die bisher noch nicht vereinbart worden sind. Entsprechende Gespräche über weitere Landeszuwendungen wurden mit den kommunalen Spitzenverbände für Ende 2016 vereinbart. Dann wird auch klar sein, wie sich die Flüchtlingszahlen im Jahresmittel 2016 gegenüber den Zahlen zum 01.01.2016 verändert haben. Alles Andere wäre Spekulation bzw. keine Grundlage für eine solide Haushaltsplanung“

Durch eine Verzögerung durch die Nicht-Genehmigung der Haushalte wären insbesondere Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes betroffen. Vor allem ist den Dortmunder Grünen kommunalen Vertreter*innen ein Dorn im Auge, dass der bereits verabschiedete Haushalte durch das Hinausschieben hinfällig wird. Das wäre in Blick auf die wichtigen Investitionen im Jahr 2016 fatal: In Dortmund geht es um Investitionen in Höhe von 85 Millionen Euro, Betroffen wären insbesondere Kindertageseinrichtungen, Schulen und die energetische Sanierung öffentlicher gebäude. Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Es bleibt also nicht viel Zeit, um die Bundesregierung zu einem Einlenken bei der Frage einer gerechten Verteilung finanzieller Mittel zu bewegen.

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