Zur erneut aufflammenden Debatte um die Zuweisungen von Flüchtlingen und finanziellen Mitteln im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind einige Hinweise zu den von einigen Kommunen vorgebrachten Vorwürfen gegeben. Zur Aufklärung der Tatsachen informieren in einem Kommunalrundbrief die GRÜNEN Landtagsabgeordneten Monika Düker (Sprecherin für Flüchtlingspolitik) und Mario Krüger (Sprecher für Haushaltskontrolle und Kommunalpolitik) die kommunalpolitischen Akteur*innen über den aktuellen Stand der Dinge und die Pläne, die von der Rot-Grünen Landesregierung zur Lösung der Probleme in den Kommunen und zur Beilegung des Konflikts in die Wege geleitet werden.
Vorwurf: Das Land rechnet angeblich falsch.
Die Grünen im Land NRW haben den Vorwurf einzelner Kommunen, die Berechnungen der Flüchtlingsaufnahmequote geschähe auf einer falschen rechnerischen Grundlage, zum Anlass genommen, erneut sehr genau bei den zuständigen Stellen nachzufragen, wie sich die Sachverhalte aufklären lassen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat bereits reagiert und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Kommunen offenen Fragen geklärt. Der Vorwurf der Kommunen bezog sich auf die in ihren Augen fehlerhafte Anrechnung von Landesplätzen, die nicht mit Flüchtlingen belegt sind.
In den geführten Gesprächen konnte den Beschwerdekommunen deutlich gemacht werden, dass mit der derzeitigen Praxis der Anrechnung auch nicht-belegter Landesplätze die geltende Rechtslage umgesetzt wird. Diese kann nicht variabel angewandt werden, auch wenn es einigen Kommunen opportun erscheint. Die Bezirksregierung Arnsberg hat angeboten, in weiteren Einzelgesprächen mit interessierten Kommunen Missverständnisse aus dem Weg zu räumen
Vorwurf: Kommunalaufsicht genehmigt keine Haushalte, die steigende Flüchtlingszahlen zur Grundlage haben
Die bisher im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel, die 2016 über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an die Kommunen fließen sollen, beruhen auf einer BAMF-Prognose der Flüchtlingszahlen vom August 2015 und werden sich aufgrund der aktuellen Entwicklung verändern und sehr wahrscheinlich nach oben angepasst. Das Land NRW hat daher bereits 2015 gesetzlich vorgesehen, zum 1. Januar 2016 die Zahl der tatsächlich in den Kommunen aufgenommenen Flüchtlinge zu erheben und bei Abweichungen noch in diesem Haushaltsjahr finanziell nachzusteuern.
Diese Ankündigung des finanziellen Nachsteuerns hat einige Kommunen, die sich in angespannter Haushaltslage befinden, dazu veranlasst, die erhofften zusätzlichen Mittel bereits in ihre Haushaltspläne aufzunehmen. Im Ergebnis wurden allerdings solche Haushalte von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt. Ohne die Aufnahme zusätzlicher Mittel in ihre Haushaltspläne würde einige Kommunen aber das Abrutschen in die Haushaltssicherung oder gar in den Nothaushalt drohen. Hier galt es praktikable Lösungen zu finden, die der kommunalen Haushaltsaufstellung eine solide und auf echten Zahlen beruhende Basis geben. Die zum 1. Januar dieses Jahres erfolgte Zählung der tatsächlich in den Kommunen aufgenommenen Geflüchteten hat ergeben, dass gegenüber der BAMF-Prognose von 2015 rund zehn Prozent mehr Geflüchtete aufgenommen wurden.
Das Land hat vor diesem Hintergrund die Bezirksregierungen per Erlass angewiesen, angenommene Mehrerträge in Form von Erstattungen für die Unterbringung von Geflüchteten in den kommunalen Haushalten in Höhe von zehn Prozent (gegenüber der aktuellen Rechtslage) bei der Haushaltsgenehmigung zuzulassen.
Vorwurf: Flüchtlinge und Mittel werden nicht gerecht verteilt.
Es wurde von einigen kommunalen Akteur*innen der Vorwurf erhoben, dass einige Großstädte bei der Flüchtlingszuweisung bevorzugt würden. In der Tat legen veröffentlichte Tabellen der Bezirksregierung Arnsberg nahe, dass die Geflüchteten nicht anhand der gesetzlich vorgesehenen Quote des FlüAG verteilt wurden, sondern, dass einigen Kommunen großzügige Zuweisungsstopps genehmigt wurden. Dies hat dazu geführt, dass einige Kommunen ihre Aufnahmequote nur beispielsweise zu zwei Dritteln erfüllten, so dass die dort nicht aufgenommenen Flüchtlinge von anderen Kommunen aufgenommen werden mussten, die demnach ihre Quote dann übererfüllten.
Da diese Praxis der Bezirksregierung zu Recht von den Kommunen moniert wurde, hat das Land einen Plan entwickelt, der die Kommunen mit Untererfüllung der Quote nicht überfordert, aber gleichzeitig eine gerechte Verteilung wieder herstellt. Zunächst werden nur den Kommunen in Unterdeckung ihrer Quote überhaupt Flüchtlinge zugewiesen. Da die Zugangszahlen momentan insgesamt niedrig sind, kann dabei behutsam vorgegangen werden. Gleichzeitig treffen die Bezirksregierungen mit den Unterdeckungs-Kommunen Zielvereinbarungen, wie die Erfüllung der Quote wieder gewährleistet werden kann. Die annähernde Deckung ihrer Aufnahmequote soll bis März erreicht werden. Nähere Informationen finden sich in einem rot-grünen Entschließungsantrag.
Das Land lässt die Kommunen nicht im Stich
Die meisten Mitglieder unserer Fraktion – Abgeordnete und Mitarbeiter*innen – sind selbst kommunalpolitisch aktiv. Wir wissen daher sehr gut um die drängenden Probleme der Kommunen. Die GRÜNE Landtagsfraktion versteht sich als Partner der Kommunen und hat ihr Ohr nah am Geschehen vor Ort. Einige Kommunen hatten nach vier Wochen des neuen Jahres das angeblich mangelnde Engagement des Landes erneut beklagt. Sie werden dabei wieder durch unterschiedliche Akteure angefeuert, u.a. vom Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. In diesem Zusammenhang sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die Kommunalen Spitzenverbände vor gerade einmal sechs Wochen die Vereinbarung zur Neugestaltung der Flüchtlingsunterbringung und der kommunalen Finanzierung innerhalb eines Zeitraums bis ins Jahr 2018 unterschrieben und positiv kommentiert haben.
Alle Punkte, die jetzt in unterschiedlichen Varianten diskutiert werden, lagen bereits damals auf dem Tisch, wurden – siehe entsprechende Unterzeichner – einvernehmlich geklärt und werden jetzt von rot-grüner Landesregierung und Landtag Punkt für Punkt umgesetzt. Seitdem ist KEINE dramatische Verschärfung eingetreten. Weder hat es einen unerwarteten Anstieg der Flüchtlingszahlen gegeben, noch sind die Zinsen explodiert, noch sind andere externe und unvorhersehbare Effekte aufgetreten.
Während das Land seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommt, beteiligt sich der Bund mit gerade einmal 20 Prozent an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Das Land ist bereit, alle anstehenden Herausforderungen gemeinsam mit den Kommunen anzugehen.