Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

Kommunalpolitische Themen

Mario Krüger
Ein politisches Ehrenamt in den kommunalen Gremien ist oft nur schwierig mit den Anforderungen aus Familie und Beruf zu vereinbaren. Insbesondere mit Blick auf die zeitlichen Belastungen durch die Vielzahl der Vorlagen und der stetig anwachsenden Komplexität der zu beratende Vorgänge. Aus diesem Grunde hat der Landtag auf Grundlage einer rot-grüne Initiative eine Kommission eingerichtet, die die Bedingungen des politischen Ehrenamtes verbessern will. Arbeitsschwerpunkte sind u.a……
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Ende 2010 sah die rot-grüne Landesregierung sich genötigt, ein Gesetz der früheren CDU/-FDP-Landesregierung zu reparieren. Hintergrund waren Veränderungen des Sozialgesetzbuches II, die zu Minderausgaben beim Wohngeld führten. Diverse Kommunen hatten die gesetzliche Neuregelung des Verteilungsschlüssels der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung aus dem Jahr 2007 aufgrund von fehlerhaften Daten und Plausibilitätsmängeln erfolgreich beklagt. Der von der rot-grünen Landesregierung in 2010 eingeführte neue Verteilungsschlüssel zur Weitergabe der eingesparten Mittel an die Kommunen wurde nunmehr vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
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Mario Krüger
Mehr als die Hälfte der amtierenden Landräte und Bürgermeister nutzen die Regelungen des von SPD und GRÜNEN geänderten Kommunalwahlgesetzes und machen durch einen vorzeitigen Amtsverzicht den Weg frei für eine gemeinsame Kommunalwahl gemeinsam mit den Räten und Kreistagen im Mai 2014. Das ist ein erfreulicher Zuspruch.
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Mario Krüger
Die Rechtsunsicherheit bei teilweise fehlende Eintragungungen in Unterschriftenlisten zur Gültigkeit von Bürgerbehren sind beseitigt worden. In einer Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster deutlich gemacht, dass auch zeitinvensiver Rechercheaufwand einer Gemeinde zuzumuten ist, um die Identität von UnterzeicherInnen eines Bürgerbehrens zu klären. D.h.: Fehlende Angaben von UnterzeichnerInnen eines Bürgerbegehrens, wie Nennung des Alters oder der eigenen Hausnummer, sind kein automatischer Ausschlusskriterium mehr.
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Mario Krüger
Die Kommunalwahlen 2014 stehen vor der Tür: Was hat sich gegenüber der bisherigen Gesetzeslage verändert und was ist zu beachten? Hierüber gibt der nachfolgende Artikel und demnächst der Rundbrief der GAR NRW (http://www.gar-nrw.de/forumrundbrief2/108) Auskunft.....
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