Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

Kommunalpolitische Themen

Mario Krüger
Die geplante Aufwertung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) schlägt hohe Wellen. Nicht mit uns, so die einmütige Reaktion der politischen Vertreter aus Ostwestfalen (OWL). Keine Region darf bevorzugt werden, auch nicht das Ruhrgebiet. Das es gar nicht um Kompetenzverlagerungen zu Lasten anderer Regionen, ist den Beteiligten allerdings entgangen.
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Die Parteien im Ruhrgebiet brechen auf zu neuen Ufern: Gemeinsam haben SPD, CDU und Grüne eine Erklärung verfasst, in der sie Stellung zur Neufassung des RVR-Gesetzes nehmen. Damit werden zum ersten Mal aus dem Ruhrgebiet für das Ruhrgebiet Positionen beschrieben, die als inhaltliche Anforderungen in den Novellierungsprozess des RVR-Gesetzes eingebracht werden.
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Mario Krüger
Mit Unbehagen nehmen die Bezirksregierungen in Münster und Düsseldorf die Pläne zur Aufwertung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wahr. Wenn der RVR zusätzliche Kompentenzen, müssten sie möglicherweise welche abgeben. "Das Ruhrgebiet brauche keine Ersatzbezirksregierung", so der Münsteraner Regierungspräsident (RP) Reinhard Kleve, CDU. Und die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes, Grüne, warnt vor zu viel Experimentierfreude. "Es kann nicht sein, dass nur das Ruhrgebiet ein direkt vom Bürger gewähltes Parlament bekommt und adere Regionen haben so etwas nicht", so Anne Lüttkes
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Mario Krüger
Auf der Ruhrkonferenz der SPD in Bochum stellte die Partei die Weichen für eine neue Regionalpolitik. Im Kern geht es darum, den Regionalverband Ruhr (RVR) stärker zu machen. Er soll neue Aufgaben und mehr Geld bekommen und weitgehend selbst entscheiden dürfen, was für die Städte zwischen Duisburg und Dortmund gut und richtig ist. Kein einfacher Prozess angesichts der bisherigen Widerstände aus den Kreis der SPD-Oberbürgermeister. Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden die bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommene Entscheidung aufgreifen, um hierzu durch eine Änderung des RVR-Gesetzes die Vaoraussetzungen zu schaffen.
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Stärkungspaktkommunen sollen wie Nothaushaltskommunen bei Landesförderprogramme eine Förderquote von 90 % erhalten. Entsprechend der Eigenanteil von bisher 20 auf 10 %. Der Ausbau der Breitbandverkabelung wird im Ausnahmekatalog möglicher zulässiger Investitionen für Nothaushaltskommunen sowie überschuldeter Kommunen aufgenommen werden.
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