Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

07.06.2016: Zweite Lesung zum Entwurf des Kommunalvertretungsstärkungsgesetz - Sperrklausel schließt Gerechtigkeitslücke!

Ratsaal Rat Dortmund

Der Gesetzentwurf der gemeinsam von den Fraktionen der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) getragen wird, liegt nun vor ud ging in die zweite Lesung. Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW ist zufrieden, dass die Gerechtigkeitslücke nun endlich geschlossen wird. Bereits 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende 5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Nun wird der Landtag Nordrhein-Westfalen die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zur Sperrklausel streichen.

Nach den vergangenen Kommunalwahlen ist eine zunehmende Tendenz der Zersplitterung von Kommunalparlamenten erkennbar geworden. Dies wirkt sich in vielen kommunalen Gremien auf die Arbeitsfähigkeit aus. Gleichzeitig sind in der Vergangenheit aber eine Reihe von einfachgesetzlichen kommunalen Sperrklauseln erfolgreich beklagt worden. Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine 2,5-prozentige Sperrklausel in die Landesverfassung festschreiben soll. Damit wird unter anderem auch eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, denn die unterschiedlichen Gremiengrößen bewirken faktisch unterschiedliche Sperrklauseln. So benötigten Kandidatinnen und Kandidaten für ein Mandat in Köln oder Dortmund weniger als ein Prozent der Stimmen, für einen Sitz in einem kleinen Gremium sind aber deutlich mehr als zwei Prozent nötig.

Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW: "Von den Vertreterinnen und Vertretern den Räten und Kreistagen wissen wir, dass es 1-Personen-Parteien schaffen den politischen Alltag teileise erheblich zu erschweren. Lange Anfragen der Mini-Fraktionen und Gruppen können dazu führen, dass die Sitzungen der ehrenamtlichen Mandatsträger bis in die späten Abendstunden reichen. Das ist den ohnehin in ihrer Freizeit engagierten Kommunalpolitikern nicht länger zuzumuten. Wir freuen uns daher, nun endlich eine Lösung gegen die zunehmende Zersplitterung der Räte und Kreistage beschliessen zu können und so den politische Alltag auf lokaler Ebene zu erleichtern." Durch die neue Gestezeslage wird die Funktionalität der kommunalpolitische Gremien und der Kreistage in Zukunft gewährleistet.

Den Text des Gesetzentwurfs finden Sie hier. 

Die Beschlussempfehlung und den Bericht finden Sie hier.

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