2015-05-25: Das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt: Der Stärkungspakt für die Kommunen im Ruhrgebiet steht auf festen Füßen. Nachdem die Ruhrgebietskommune Oer-Erkenschwick gegen das Ergebnis des notwendig gewordenen Korrekturverfahren des „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ geklagt hatte, sprach das Landesverfassungsgericht in Münster ein ausgewogenes Urteil. Der Gerichtshof gab der rot-grünen Landesregierung Recht. Der neu berechnete Ausgleich für eine gerechte Verteilung der Landesmittel auf die notleidenden Kommunen ist gesichert. Alle Kommunen, die in Finanznot sind, werden Hilfe vom Land NRW bekommen.
Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion ist mit dem Gerichtsurteil zufrieden. Der NRW-Landesregierung war es durch die Überprüfung der Daten aller 61 Stärkepakt-Gemeinden und durch die Neuberechnung der Konsolidierungshilfen gelungen, die auf Grundlage falscher Daten beruhte, die bestehende Gerechtigkeitslücke zu schliessen.
Bereits Ende 2011 war das Gesetz mit „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ vom NRW-Landtag verabschiedet worden. Nach dem Willen des Parlamentes sollten mit dem Solidaritätspakt den überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Kommunen finanziell geholfen werden. Den Hauptanteil von rund 70 Prozent (5,76 Milliarden Euro) trägt das Land NRW, der Rest wird über das Gemeindefinanzierungs-Gesetz und die Umlage der reichen an die armen Kommunen bezahlt.
Der Stärkungspakt unterstützt überschuldete Kommunen
Mario Krüger berichtet: „Uns war damals bei der politischen Beratung des „Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes“ wichtig, dass wir angesichts der akuten Finanzmisere der notleidenden Kommunen eine gute gesetzlichen Basis schaffen. Das Spiel 'zieht man an der einen Ecke der Decke, reicht es sie an der anderen nicht' sollte endlich beendet werden. So konnten die Konsolidierungsziele der betroffenen Gemeinden erfüllt werden.“
Der ungerechte Verteilungsschlüssel war dadurch entstanden, dass einige Kommunen und Kreisen statistisch unkorrekte Daten gemeldet wurden. So war nach ersten Hinweisen die eingehende Überprüfung aller abgegebenen statistischen Datengrundlage notwendig geworden. Die Daten bezogen sich auf die Jahre 2004 bis 2008.
Eine Neuberechnung war unvermeidbar. Das sah auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW so. In einer Stellungnahme heisst es: „Wir teilen die dem Referentenentwurf zugrunde liegende Einschätzung, dass die statistischen Abweichungen so gravierend sind, dass eine Korrektur der Gesetzesanlage erforderlich ist.“
Das rechnerische Ergebnis der Überprüfung ergab, dass 35 Kommunen von der Nachberechnung profitieren. Sie waren bisher zu ihren Ungunsten berechnet worden. Die Städte im Kreis Recklinghausen werden nicht länger benachteiligt und können sogar mit einer Nachzahlung von 20,7 Millionen Euro rechnen.
Doch nicht alle Kommunen können sich über einen finanziellen Vorteil für ihren haushalt freuen. Die westliche Ruhrgebietsstadt Oberhausen muss beispielsweise auf 12,9 Millionen Euro verzichten und die stark verschuldete Stadt Wuppertal wird ein Minus von über 173.000.000 Euro verkraften müssen.
Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte Verfassungsklage eingereicht
Dennoch hatte die Stadt Oer-Erkenschwick geklagt, weil der Kommune ungerechtfertigt im Jahr 2011 und 2012 Stärkungspakt-Gelder vorenthalten worden waren. Oer-Erkenschwick sind dadurch insgesamt sechs Millionen Euro entgangen. Die Kommune vertrat den Standpunkt, dass eine Rückabwicklung aller Zahlungen auf Grundlage der Neuberechnung notwendig sei und sah in der Mittelverteilung ein verfassungswidriges Vorgehen. Zum Glück betraf dies nur 16 Gemeinden.
Der Landesverfassungshof in Münster ist der Klageschrift der Stadt Oer-Erkenschwick nicht gefolgt, sondern hat die Argumentation der Landesregierung bestätigt. Das Urteil zeigt, dass der Ausgleich der Diskrepanzen bei der Verteilung der Konsolidierungshilfen durch die Neuberechnung rechtmässig ausgeglichen wurde.
Krüger meint: „Die Zweifel der einzelne Kommunen haben sich als unberechtigt erweisen. Es war richtig, dass die 61 am Stärkungspakt beteiligten Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Ruhe ihre Daten noch einmal überprüfen konnten. Für die Planungssicherheit ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster ein wichtiges Signal. Durch die Entscheidung wurde endlich für Klarheit gesorgt wurde.“
Der Stärkungspakt, der nun transparent und gerecht auf die Kommunen verteilt wird ist die Grundlage für das Ziel Keine Kommune bleibt zurück. Die Grünen haben sich für starke Kommunen eingesetzt und ihr Wahlversprechen eingehalten.