Mario Krüger MdL

Sprecher für Kommunalpolitik,
Beteiligungen und Haushaltskontrolle

Plus Minus Normal Invert

Stärkungspakt und Solidaritätsumlage

Mario Krüger
Im Kommunalpolitischen Ausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags fand eine Anhörung über die bisher im Rahmen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ erzielten Fortschritte bei der Sanierung der kommunalen Haushalte statt. Das Stärkungspaktgesetz wurde Ende 2011 von der rot-grünen Koalition beschlossen. Für insgesamt 61 Kommunen stehen Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung. Die kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN, Christian Dahm und Mario Krüger, sind mit dem Ergebnis des Stärkungspaktes zufrieden.
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Nachdem die Ruhrgebietskommune Oer-Erkenschwick gegen das Ergebnis des notwendig gewordenen Korrekturverfahren des „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ geklagt hatte, sprach das Landesverfassungsgericht in Münster ein ausgewogenes Urteil. Der Gerichtshof gab der rot-grünen Landesregierung Recht. Der neu berechnete Ausgleich für eine gerechte Verteilung der Landesmittel auf die notleidenden Kommunen ist gesichert. Alle Kommunen, die in Finanznot sind, werden Hilfe vom Land NRW bekommen.
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Insgesamt 72 nordrhein-westfälische Städte und Kommunen haben im Dezember 2014 Klage gegen das Stärkungspakt-Gesetz beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht. Der NRW-Landtag hatte mit der Novellierung des Gesetzes beschlossen, dass in Zukunft steuerstarke Kommunen einen Beitrag zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen leisten müssen. Die starken NRW-Kommunen zeigen mit dieser Umlage Solidarität mit den schwächeren Gemeinden. Rund 91 Mio. € werden sie über die Solidaritätsumlage an die ärmeren Kommunen abgegeben. Das schmeckt nicht allen Geberkommunen - einige entschieden daher, Verfassungsklage gegen die rot-grüne Gesetzesänderung einzureichen. Sie fühlen sich benachteiligt und in ihrer Finanzhoheit beschränkt. Doch scheint es den Klägern weniger um Gerechtigkeit, als um die Sicherung des eigenen Vorteils zu gehen.
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Seit 2014 werden steuerstarke Gemeinden zur Finanzierung des Stärkungspakt Stadtfinanzen über eine Solidaritätsumlage herangezogen. Insgesamt 91 Millionen € werden hierdurch jährlich bereitgestellt, rund 70 % der Finanzmittel des 5,76 Mrd. € umfassenden Stärkungspaktes stammen aus den Landeshaushalt.
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Statt künftig 182 Mio. € müssen künftig die steuerstarken Gemeinden nur noch 91 Mio. € zur Finanzierung des Stärkungspaktes bis 2020 beitragen. Rund 500 Mio. € Landesmittel werden damit von Rot-Grün zusätzlich für den Stärkungspakt bereitgestellt. Das ist das Ergebnis der Beratungen der Koalitionsberatungen von SPD und Grünen.
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